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Immobilienlexikon - Nachfrist
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Nachfrist
Bei einer Nachfrist handelt es sich um einen bestimmten
Zeitraum, in dem eine bestimmte Handlung, beispielsweise die
Beseitigung eines Mangels oder die Erledigung der Zahlung
einer Rechnung, erfolgen muss. Ist diese Frist verstrichen
und die geforderte Handlung wurde nicht vorgenommen, dann
entstehen demjenigen, der die Frist gesetzt hat, einige
Rechte. So ist die Nachfristsetzung beispielsweise die
Voraussetzung um nach § 9 Nr. 2 VOB/B einen bestehenden
Vertrag kündigen zu können. Des Weiteren ergibt sich durch
die Setzung der Nachfrist und deren Nichtbefolgung das Recht
der Mängelbeseitigung durch die Selbstvornahme. |
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So kann der Auftraggeber hier nach dem § 13 nr. 2 VOB/B den
entstandenen und nicht beseitigten Mangel selbst beseitigen.
Zudem entstehen dem Auftraggeber so nach § 634 Abs. 1
Bürgerliches Gesetzbuch Gewährleistungsansprüche gegenüber
dem Auftragnehmer. Eine Ausnahme, bei der eine Nachfrist
nicht gesetzt werden muss ist nur dann möglich, wenn der
Leistungspflichtige seine Leistung ernsthaft und endgültig
verweigert. Auch wenn Gefahr in Verzug ist, kann auf eine
Nachfristsetzung verzichtet werden. Im Einzelfall ist es
hierbei immer ratsam, sich anwaltlichen Beistand zu holen. |
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