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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
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Modernisierungs- und
Instandsetzungsgebot
Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot kann man im
Baugesetzbuch, auch abgekürzt BauGB, nachlesen. Durch das
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot haben Gemeinden
die Berechtigung, ein ein Modernisierungs- oder ein
Instandsetzungsgebot anzuordnen, sofern eine bauliche Anlage
Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende
Maßnahmen beseitigt werden können. Dies ist vor allem dann
erforderlich, wenn die Mängel und Missstände den allgemeinen
Anforderungen an ordentliche Arbeits- und Wohnverhältnisse
nicht (mehr) entsprechen. |
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Dabei ist der Eigentümer der jeweiligen baulichen Anlage
grundsätzlich dazu verpflichtet, die Mängel und Missstände
zu beheben und zu beseitigen. In dem Bescheid des
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot der Gemeinde
müssen alle Mängel, die zu beheben sind und alle zu
beseitigenden Missstände genau aufgeführt werden. Daneben
muss dem Eigentümer eine angemessene Frist für die
Beseitigung eingeräumt werden. Weitere Gründe für ein
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot sind auch, wenn
die bauliche Anlage von ihrer Beschaffenheit her nicht
(mehr) in das Orts- bzw. Straßenbild passt, also das
Gesamtbild erheblich beeinträchtigt wird. Hier erfolgt das
Gebot auch dann, wenn die Anlage zwar erneuert werden
sollte, aufgrund ihrer Bedeutung jedoch erhalten bleiben
soll. |
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Immobilienlexikon A-Z
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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot |
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