Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot

 
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Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot kann man im Baugesetzbuch, auch abgekürzt BauGB, nachlesen. Durch das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot haben Gemeinden die Berechtigung, ein ein Modernisierungs- oder ein Instandsetzungsgebot anzuordnen, sofern eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Mängel und Missstände den allgemeinen Anforderungen an ordentliche Arbeits- und Wohnverhältnisse nicht (mehr) entsprechen.

 

 

 

Dabei ist der Eigentümer der jeweiligen baulichen Anlage grundsätzlich dazu verpflichtet, die Mängel und Missstände zu beheben und zu beseitigen. In dem Bescheid des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot der Gemeinde müssen alle Mängel, die zu beheben sind und alle zu beseitigenden Missstände genau aufgeführt werden. Daneben muss dem Eigentümer eine angemessene Frist für die Beseitigung eingeräumt werden. Weitere Gründe für ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot sind auch, wenn die bauliche Anlage von ihrer Beschaffenheit her nicht (mehr) in das Orts- bzw. Straßenbild passt, also das Gesamtbild erheblich beeinträchtigt wird. Hier erfolgt das Gebot auch dann, wenn die Anlage zwar erneuert werden sollte, aufgrund ihrer Bedeutung jedoch erhalten bleiben soll.

 

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