Immobilienlexikon - Mittragende Breite

 
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Mittragende Breite
Die mittragende Breite nennt man oftmals auch „wirksame Breite“. Gemeint ist damit die abgeminderte Breite gegenüber der tatsächlich vorhandenen, weil bei ihr Schubverformungen oder auch Beulen innerhalb schlanker Querschnittsteilen berücksichtigt werden. Unterschieden wird zwischen der mitwirkenden Breite, oder auch Lastverteilungsbreite, im Bereich des Stahlbetonbaus und im Bereich des Mauerwerksbau.

 

 

 

Im Mauerwerksbau ist die mittragende Breite eine Breitenangabe, die zum Lastabtrag in achsialer Richtung bei den zusammengesetzten Querschnitten mit einbezogen werden darf. Im Stahlbetonbau ist die mittragende Breite die errechnete Breite des Querschnittes, zur Richtung des Lastabtrags rechtwinklig. Auf diesen darf nur eine Last verteilt werden, die eine kleinere Aufstandsfläche aufweist. Die Breiten der Platten die angesetzt werden dürfen, sind von ihrer Breite sehr unterschiedlich. Sie sind von der berechneten Schnittgröße und den geltenden Vorschriften abhängig. Berücksichtigen muss man hierbei immer eventuelle Öffnungen oder durch Ränder entstehende Einengungen.

 

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