Immobilienlexikon Mitantragsteller

 
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Mitantragsteller
Im Darlehensbereich versteht man unter einem Mitantragsteller eine Person, die das Darlehen mit beantragt. In der Regel gestaltet es sich bei Eheleuten so, dass sie gemeinsam ein Darlehen, beispielsweise zur Immobilienfinanzierung, beantragen. Für das betreffende Kreditinstitut ergibt sich hieraus der Vorteil, dass zwei Personen für das Darlehen haften, denn grundsätzlich haftet auch der Mitantragsteller selbstschuldnerisch, ebenso der Antragsteller selbst. Gerät der Hauptantragsteller in Zahlungsschwierigkeiten und ist nicht mehr in der Lage, die fälligen Raten für das Darlehen zu zahlen, dann ist automatisch der Mitantragsteller verpflichtet, sofort diese Zahlungen zu leisten.

 

 

 

Damit verbürgt sich der Mitantragsteller also für den Hauptantragsteller. Bei einem Darlehen für die Immobilienfinanzierung ist diese Konstruktion sehr oft der Fall. Der Bank ist durch den Mitantragsteller eine zusätzliche Sicherheit gegeben. Daher bezeichnet man den Mitantragsteller oftmals auch als Mitschuldner.

 

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