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Mitantragsteller
Im Darlehensbereich versteht man unter einem
Mitantragsteller eine Person, die das Darlehen mit
beantragt. In der Regel gestaltet es sich bei Eheleuten so,
dass sie gemeinsam ein Darlehen, beispielsweise zur
Immobilienfinanzierung, beantragen. Für das betreffende
Kreditinstitut ergibt sich hieraus der Vorteil, dass zwei
Personen für das Darlehen haften, denn grundsätzlich haftet
auch der Mitantragsteller selbstschuldnerisch, ebenso der
Antragsteller selbst. Gerät der Hauptantragsteller in
Zahlungsschwierigkeiten und ist nicht mehr in der Lage, die
fälligen Raten für das Darlehen zu zahlen, dann ist
automatisch der Mitantragsteller verpflichtet, sofort diese
Zahlungen zu leisten. |
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Damit verbürgt sich der Mitantragsteller also für den
Hauptantragsteller. Bei einem Darlehen für die
Immobilienfinanzierung ist diese Konstruktion sehr oft der
Fall. Der Bank ist durch den Mitantragsteller eine
zusätzliche Sicherheit gegeben. Daher bezeichnet man den
Mitantragsteller oftmals auch als Mitschuldner. |
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