Immobilienlexikon Mischgebiet

 
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Mischgebiet
Mischgebiete sind Baugebiete, in denen nícht nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, sondern in denen es auch Gewerbebetriebe gibt. Abgekürzt wird das Mischgebiet häufig mit MI. Im Bezug auf die Gewerbebetriebe gibt es in einem Mischgebiet eine kleine Einschränkung. In einem Mischgebiet sind Gewerbebetriebe nur dann zulässig, wenn sie bei ihrer Ausübung das Wohnumfeld nicht wesentlichen stören. Dabei gibt es viele verschiedene Gewerbebetriebe, die in der Regel in einem Mischgebiet zulässig sind. So beispielsweise Büro- und Geschäftsgebäude, Gastwirtschaften, Einzelhandelsbetriebe, Einrichtungen für kirchliche und kulturelle Zwecke.

 

 

 

Aber auch Verwaltungsgebäude, Gartenbaubetriebe, Beherbergungsbetriebe und teilweise Vergnügungsbetriebe sind im Mischgebiet zulässig. Letztere aber nur in dem Teil eines Mischgebietes, welches überwiegend gewerblich genutzt wird. Des Weiteren können auch Einrichtungen für sportliche Zwecke und Tankstellen in einem Mischgebiet zulässig sein. In der Baunutzungsverordnung § 9 kann man die gesetzlichen Regelung über Mischgebiete finden. Eine besondere Art des Mischgebietes ist das Kerngebiet einer Stadt sowie das Dorfgebiet. In der Regel werden derartige Gebiete mit MK und MD abgekürzt.

 

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