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Immobilienlexikon Mischgebiet
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Mischgebiet
Mischgebiete sind Baugebiete, in denen nícht nur Wohngebäude
errichtet werden dürfen, sondern in denen es auch
Gewerbebetriebe gibt. Abgekürzt wird das Mischgebiet häufig
mit MI. Im Bezug auf die Gewerbebetriebe gibt es in einem
Mischgebiet eine kleine Einschränkung. In einem Mischgebiet
sind Gewerbebetriebe nur dann zulässig, wenn sie bei ihrer
Ausübung das Wohnumfeld nicht wesentlichen stören. Dabei
gibt es viele verschiedene Gewerbebetriebe, die in der Regel
in einem Mischgebiet zulässig sind. So beispielsweise Büro-
und Geschäftsgebäude, Gastwirtschaften,
Einzelhandelsbetriebe, Einrichtungen für kirchliche und
kulturelle Zwecke. |
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Aber auch Verwaltungsgebäude, Gartenbaubetriebe,
Beherbergungsbetriebe und teilweise Vergnügungsbetriebe sind
im Mischgebiet zulässig. Letztere aber nur in dem Teil eines
Mischgebietes, welches überwiegend gewerblich genutzt wird.
Des Weiteren können auch Einrichtungen für sportliche Zwecke
und Tankstellen in einem Mischgebiet zulässig sein. In der
Baunutzungsverordnung § 9 kann man die gesetzlichen Regelung
über Mischgebiete finden. Eine besondere Art des
Mischgebietes ist das Kerngebiet einer Stadt sowie das
Dorfgebiet. In der Regel werden derartige Gebiete mit MK und
MD abgekürzt. |
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