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Immobilienlexikon Mindestwärmeschutz
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Mindestwärmeschutz
In der Bauphysik ist oftmals vom Mindestwärmeschutz die
Rede. Hierunter versteht man Anforderungen, die ein
Wärmeschutz mindestens erfüllen muss. Die Anforderungen
beziehen sich dabei auf alle flächigen Bauteile, wie z.B.
die Wände von Räumen, die dem Aufenthalt dienen. Für die
Bewohner der jeweiligen Räume gewährleistet der
Mindestwärmeschutz, dass in den Räumen ein hygienisches
Raumklima gegeben ist. Des Weiteren soll durch den
Mindestwärmeschutz die Entstehung von Oberflächenkondensat
verhindert werden. |
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Daneben wird durch den Mindestwärmeschutz die gesamte
Baukonstruktion vor einer schädlichen Einwirkung von Feuchte
geschützt. Angegeben wird der Mindestwärmeschutz in der
Kenngröße m²K/W. Hierbei handelt es sich um den sog.
Wärmedurchlasswiderstand. Es gibt jeweils festgelegte
Wärmeschutzwerte für die verschiedenen Bauteile, die
eingehalten werden müssen. Nachlesen kann man diese
Festlegungen in der Energiesparverordnung. Nach der
Energiesparverordnung darf der Wärmedurchlasswiderstand für
Außenwände nicht über 1,20 m²K/W liegen. Dieser Wert hat
auch für Decken und Dächer seine Gültigkeit. Für Räume die
im Erdgeschoss liegen und damit direkt an das Erdreich
grenzen, sofern sie nicht unterkellert sind, dürfen am
Bodenabschluss höchstens einen Wärmedurchlasswiderstand von
0,90 m²K/W aufweisen. |
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Mindestwärmeschutz |
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