Immobilienlexikon Mindestwärmeschutz

 
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Mindestwärmeschutz
In der Bauphysik ist oftmals vom Mindestwärmeschutz die Rede. Hierunter versteht man Anforderungen, die ein Wärmeschutz mindestens erfüllen muss. Die Anforderungen beziehen sich dabei auf alle flächigen Bauteile, wie z.B. die Wände von Räumen, die dem Aufenthalt dienen. Für die Bewohner der jeweiligen Räume gewährleistet der Mindestwärmeschutz, dass in den Räumen ein hygienisches Raumklima gegeben ist. Des Weiteren soll durch den Mindestwärmeschutz die Entstehung von Oberflächenkondensat verhindert werden.

 

 

 

Daneben wird durch den Mindestwärmeschutz die gesamte Baukonstruktion vor einer schädlichen Einwirkung von Feuchte geschützt. Angegeben wird der Mindestwärmeschutz in der Kenngröße m²K/W. Hierbei handelt es sich um den sog. Wärmedurchlasswiderstand. Es gibt jeweils festgelegte Wärmeschutzwerte für die verschiedenen Bauteile, die eingehalten werden müssen. Nachlesen kann man diese Festlegungen in der Energiesparverordnung. Nach der Energiesparverordnung darf der Wärmedurchlasswiderstand für Außenwände nicht über 1,20 m²K/W liegen. Dieser Wert hat auch für Decken und Dächer seine Gültigkeit. Für Räume die im Erdgeschoss liegen und damit direkt an das Erdreich grenzen, sofern sie nicht unterkellert sind, dürfen am Bodenabschluss höchstens einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,90 m²K/W aufweisen.

 

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