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Immobilienlexikon Mindestdachneigung
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Mindestdachneigung
Die Mindestdachneigung ist eine Dachneigung, bis zu der sich
die Dachdeckung als regensicher erweist. In der Praxis
bedeutet dies, dass das fließende Wasser in der Regel nicht
in das Dach eindringen kann. In wie weit sich die
Mindestdachneigung darstellt, ist vom jeweils verwendeten
Baustoff abhängig. Handelt es sich z.B. um Schiefer oder
FZ-Dachplatten ist eine Mindestdachneigung von 25 Grad
festgelegt. Handelt es sich um Doppelmuldenfalzziegel,
beträgt die Mindestdachneigung 30 Grad. |
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Die Mindestdachneigung bei Beton-Dachsteinen und
Flachdachpfannen hingegen beträgt 22 Grad. Synonym für den
Begriff Mindestdachneigung wird häufig auch der Begriff
Regeldachneigung angewendet. Im Prinzip ist der Begriff
Regeldachneigung auch die richtige Bezeichnung. Verwendet
man den Begriff Mindestdachneigung, bedeutet dies, dass eine
bestimmte Dachneigung nicht unterschritten werden darf.
Jedoch darf man grundsätzlich auch ein Dach mit einer
geringeren Neigung errichten. Kann in einem solchen Fall die
Regensicherheit nicht gewährleistet werden, dann werden
zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies kann beispielsweise
ein Unterdach sein, welches dann regendicht ist. |
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