Immobilienlexikon Mindestdachneigung

 
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Mindestdachneigung
Die Mindestdachneigung ist eine Dachneigung, bis zu der sich die Dachdeckung als regensicher erweist. In der Praxis bedeutet dies, dass das fließende Wasser in der Regel nicht in das Dach eindringen kann. In wie weit sich die Mindestdachneigung darstellt, ist vom jeweils verwendeten Baustoff abhängig. Handelt es sich z.B. um Schiefer oder FZ-Dachplatten ist eine Mindestdachneigung von 25 Grad festgelegt. Handelt es sich um Doppelmuldenfalzziegel, beträgt die Mindestdachneigung 30 Grad.

 

 

 

Die Mindestdachneigung bei Beton-Dachsteinen und Flachdachpfannen hingegen beträgt 22 Grad. Synonym für den Begriff Mindestdachneigung wird häufig auch der Begriff Regeldachneigung angewendet. Im Prinzip ist der Begriff Regeldachneigung auch die richtige Bezeichnung. Verwendet man den Begriff Mindestdachneigung, bedeutet dies, dass eine bestimmte Dachneigung nicht unterschritten werden darf. Jedoch darf man grundsätzlich auch ein Dach mit einer geringeren Neigung errichten. Kann in einem solchen Fall die Regensicherheit nicht gewährleistet werden, dann werden zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies kann beispielsweise ein Unterdach sein, welches dann regendicht ist.

 

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