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Mindestabmessungen
Mindestabmessungen sind Vorgaben die eingehalten werden
sollen, damit der Zweck und Sinn von einem Bauteil
sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang
unterscheidet man geometrische, konstruktive und normative
Mindestabmessungen. Die einzuhaltenden Vorgaben sind dabei
von den jeweiligen Bauteilen anhängig und auch der jeweilige
Zweck spielt dabei eine sehr große Rolle. Heute gilt z.B.
für Türen eine Mindestabmessung, damit diese von jeder
Person genutzt werden können. Nur in absoluten Ausnahmen
dürfen Türen von diesen Mindestabmessungen abweichen. |
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Dies kann beispielsweise bei Türen die zu Versorgungsräumen
führen, der Fall sein. Des Weiteren gibt es
Mindestabmessungen auch für Carports. Dadurch soll
sichergestellt werden, dass ein Fahrzeug auch wirklich unter
dem Carport seinen Platz finden kann. Grundsätzlich gibt es
einige Ausnahmen, bei denen die Mindestabmessungen von der
Norm abweichen dürfen. Dies ist beispielsweise beim Bau von
behindertengerechten Wohnungen der Fall. Hier müssen die
Türen sogar breiter sein, damit auch ein Rollstuhlfahrer
durch sie hindurch fahren kann. Damit kann bezüglich der
Vorgaben für Mindestabmessungen gesagt werden, dass jedes
Bauteil folgende Eigenschaften besitzen muss: es muss
natürlich herzustellen sein, eine Gebrauchstauglichkeit
aufweisen und Ansprüche an die Tragfähigkeit erfüllen. Zudem
muss das Bauteil langlebig sein. |
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