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Immobilienlexikon - Mengenüberschreitung
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Mengenüberschreitung
Von einer Mengenüberschreitung ist immer dann die Rede, wenn
die bei der Bauwerkserstellung verbrauchten Mengen und die
der Preiskalkulation zugrundegelegten Mengen überschritten
werden. Der Unternehmer bzw. der Architekt trägt beim
Abschluss eines Pauschalpreisvertrags immer das Risiko von
Mehrleistungen. Durch den Pauschalpreisvertrag handelt es
sich um eine verbindliche Preisvereinbarung. Das damit
verbundene Risiko, etwaiger Fehlberechnungen, nimmt der
Auftragnehmer bzw. der Architekt damit immer bewusst in
Kauf. |
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Es gibt für Mengenüberschreitungen beim Einheitspreisvertrag
nach VOB § 2 Nr. 3 VOB/B eine abschließende Sonderreglung
für die Preisanpassung. So ist hier definiert, dass wenn die
Mengen einer unter einem Einheitspreis erfassten Leistung um
nicht mehr als 10 Prozent von der im Vertrag vorgesehenen
Menge abweichen, es beim vertraglich vereinbarten
Einheitspreis bleibt (vgl. § 2 Nr. 3 Abs. 1 VOB). Handelt es
sich jedoch um eine Mengenüberschreitung von mehr als zehn
Prozent, ausgehend von den ursprünglichen und im
vertraglichen Leistungsverzeichnis definierten Mengen einer
Position, so ist für die darüber hinaus gehenden zehn
Prozent eine Preisanpassung vorzunehmen. Das Basis dient
hierbei jedoch der zugrundegelegte Preis, sodass keine
allgemeine Preisanpassung vorgenommen werden kann. |
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Mengenüberschreitung |
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