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Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
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Maßnahmen zur Verbesserung der
Agrarstruktur
Grundsätzlich müssen städtebauliche Maßnahmen mit den
Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstrukturen abgestimmt
werden. Werden bei den städtebaulichen Maßnahmen sog. land-
oder forstwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen, so
kann es auch sein, dass Maßnahmen zur Verbesserung der
Agrarstruktur vorgenommen werden müssen. |
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Diese werden dann auch als Flurbereinigungsmaßnahmen
bezeichnet. Wenn die Maßnahmen zur Verbesserung der
Agrarstruktur auch Auswirkungen auf die städtebauliche
Entwicklung nehmen, dann muss die jeweilige Gemeinde selbst
entscheiden, ob ein Bauleitplan erstellt werden muss oder ob
alternativ andere städtebauliche Maßnahmen in Frage kommen.
Wenn die Bauleitpläne erstellt werden, dann muss die
zuständige Flurbereinigungsbehörde eine detaillierte Prüfung
vornehmen. Des Weiteren muss sie feststellen, ob Maßnahmen
zur Verbesserung der Agrarstruktur eingeleitet werden
müssen. Dabei ist die Gemeinde verpflichtet, frühzeitig die
zuständige Flurbereinigungsbehörde in die Planungen mit
einzubeziehen. Sofern es möglich ist, gilt die Einbeziehung
bereits für die Vorarbeiten zur Aufstellung eines
Bauleitplanes. |
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Immobilienlexikon A-Z
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Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur |
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