Immobilienlexikon Massenänderung

 
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Massenänderung
Der Begriff „Massenänderung“ ist eine recht veraltete Bezeichnung, denn in der heutigen Zeit ist eher von der „Mengenänderung“ die Rede. Unter der Massenänderung bzw. Mengenänderung versteht man eine Minderung oder Mehrung der Arbeiten, die von einem Bauunternehmen auszuführen sind. Von den Bauunternehmen wird in den meisten Fällen ein sog. „Vordersatz“ erstellt. Dieser dient als die Grundlage für den Preis, der für die zu erbringenden Leistungen festgelegt wird. Wird später dieser Vordersatz um mehr als zehn Prozent über- oder unterschritten, steht den Vertragsparteien das Recht zu, eine entsprechende Änderung in der Preisvereinbarung zu treffen.

 

 

 

In der Praxis tritt eine Mehrung der Leistungsmenge ein, wenn das Bauunternehmen zusätzliche Leistungen ausführen soll, die zuvor nicht im Vertrag definiert waren. Minderungen der Leistungen treten dann ein, wenn beispielweise durch den Bauherren Entwurfänderungen vorgenommen werden, durch die weniger Arbeitsschritte erforderlich sind. Der Bauherr hat jedoch nur dann einen Anspruch auf eine Preisänderung, wenn die Leistungen um mehr als zehn Prozent gemindert werden. Bleiben die Minderungen unter dieser Grenze, dann ist der Bauherr verpflichtet, die vertraglich festgelegte Summe zu zahlen.

 

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