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Maß der baulichen Nutzung
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Maß der baulichen Nutzung
Das „Maß der baulichen Nutzung“ ist eine Regelung, die sich
in der Baunutzungsverordnung findet, die BauNVO angekürzt
wird. Grundsätzlich sind verschiedene Kriterien zu
berücksichtigen, welche Art der Bebauung auf einem
Grundstück zulässig ist. Hierfür gibt es eine Reihe
verschiedener Kennziffern. So ist beispielsweise die Anzahl
der möglichen Vollgeschosse bedeutend, die in einer
römischen Zahl angegeben werden, der Kennziffer Z. |
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Dabei gibt es weitere Unterschiede, denn es kann auch eine
Festlegung erfolgen, dass die Geschossanzahl zwingend
eingehalten werden muss. Daneben kann die Geschosszahl aber
auch nur eine maximale Begrenzung darstellen, die beim Bau
nicht unterschritten werden darf. Gebräuchlich ist in diesem
Zusammenhang der Begriff „Geschossflächenzahl“, der mit GFZ
abgekürzt wird. Durch die Geschossflächenzahl wird die
Relation der maximal zulässigen Geschossfläche zur
Grundstücksfläche festgelegt. Die Grundflächenzahl wiederum
wird mit GRZ abgekürzt und gibt Auskunft darüber, wie viel
der gesamten Grundstücksfläche überbaut werden darf. Neben
diesen drei Kriterien gibt es jedoch noch viele weitere,
durch die das Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden
kann. Von Bedeutung ist unter anderem die zulässige Anzahl
von Wohnungen innerhalb des Gebäudes, die zulässige Wandhöhe
sowie Vorgaben im Bezug auf das Dach. Auch Bauflucht und
Vorschriften im Bezug auf Baulinien, Abstandsflächen und
einzuhaltende Baugrenzen sind hier enthalten. |
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Maß der baulichen Nutzung |
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