Maß der baulichen Nutzung

 
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Maß der baulichen Nutzung
Das „Maß der baulichen Nutzung“ ist eine Regelung, die sich in der Baunutzungsverordnung findet, die BauNVO angekürzt wird. Grundsätzlich sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, welche Art der Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist. Hierfür gibt es eine Reihe verschiedener Kennziffern. So ist beispielsweise die Anzahl der möglichen Vollgeschosse bedeutend, die in einer römischen Zahl angegeben werden, der Kennziffer Z.

 

 

 

Dabei gibt es weitere Unterschiede, denn es kann auch eine Festlegung erfolgen, dass die Geschossanzahl zwingend eingehalten werden muss. Daneben kann die Geschosszahl aber auch nur eine maximale Begrenzung darstellen, die beim Bau nicht unterschritten werden darf. Gebräuchlich ist in diesem Zusammenhang der Begriff „Geschossflächenzahl“, der mit GFZ abgekürzt wird. Durch die Geschossflächenzahl wird die Relation der maximal zulässigen Geschossfläche zur Grundstücksfläche festgelegt. Die Grundflächenzahl wiederum wird mit GRZ abgekürzt und gibt Auskunft darüber, wie viel der gesamten Grundstücksfläche überbaut werden darf. Neben diesen drei Kriterien gibt es jedoch noch viele weitere, durch die das Maß der baulichen Nutzung festgelegt werden kann. Von Bedeutung ist unter anderem die zulässige Anzahl von Wohnungen innerhalb des Gebäudes, die zulässige Wandhöhe sowie Vorgaben im Bezug auf das Dach. Auch Bauflucht und Vorschriften im Bezug auf Baulinien, Abstandsflächen und einzuhaltende Baugrenzen sind hier enthalten.

 

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