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Immobilienlexikon Maklerverordnung
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Maklerverordnung
Die als Maklerverordnung bekannte und offiziell lautende
Makler- und Bauträgerverordnung wird oftmals auch einfach
nur mit MaBV abgekürzt wird. Die MaBV ist eine Verordnung,
die dem Schutz des Immobilienerwerbers durch einen Bauträger
oder Makler dient. Wesentlicher Inhalt der Makler- und
Bauträgerverordnung ist die Kundengeldabsicherung. Somit ist
durch die Maklerverordnung geregelt, dass der jeweilige
Bauträger die Gelder, die er vom Immobilienerwerber entgegen
nimmt, absichern muss. Dies bedeutet, dass der Bauträger,
die Gelder, die er von seinen Kunden entgegengenommen hat,
nur für das jeweilige Projekt des einzelnen Kunden verwenden
darf. |
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Des Weiteren geht aus der Maklerverordnung hervor, dass der
Bauträger die Zahlungen von seinen Kunden strikt von seinen
privaten Geldern trennen muss. In diesem Zusammenhang wird
von der getrennten Vermögensverwaltung gesprochen. Ein
wichtiger Bestandteil der Verordnung für den Käufer ist,
dass der beauftragte Bauträger seinem Kunden eine
entsprechende Bürgschaft stellen muss. Durch diese
Bürgschaft wird die Leistungserfüllung des Bauträgers
gewährleistet. Auch wenn ein Objekt noch nicht fertig
gestellt ist, leisten die Erwerber in der Regel bereits
Zahlungen. Auch diese Bezahlung, die sich immer nach den
einzelnen Bauabschnitten richtet, ist durch die Makler- und
Bauträgerverordnung detailliert geregelt. |
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