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Immobilienlexikon Maklercourtage
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Maklercourtage
Die Maklercourtage, oft auch einfach nur Courtage genannt,
ist eine Vermittlungsgebühr, die ein Makler für seine Arbeit
erhält. „Courtage“ stammt aus dem Französischen und bedeutet
übersetzt soviel wie „Makler oder Agent“. Vorkommen kann die
Courtage bei Immobiliengeschäften und auch bei
Börsengeschäften. |
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Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Bereich im
Dienstleistungssektor, bei denen eine Courtage anfällt.
Handelt es sich um eine Immobilien-Courtage ist sie nicht
nur bei der Vermittlung eines Kaufes üblich, sondern auch
bei der Vermittlung von Vermietungen. Damit fällt die
Courtage immer dann an, wenn ein Makler als Vermittler
auftritt. Beim Immobilienkauf beläuft sich die Courtage in
der Regel auf vier bis sechs Prozent des Kaufpreises.
Handelt es sich um die Vermittlung einer Vermietung, sind
bestimmte Höhe, die von der Monatsmiete abhängig sind,
vorgesehen. Jedoch sind jederzeit besondere Vereinbarungen
möglich. Bevor der Makler jedoch eine Courtage verlangen
kann, muss er mit seinem Kunden eine Maklervereinbarung
treffen, die schriftlich oder auch mündlich vereinbart
werden kann. Nicht immer gestaltet es sich so, dass die
Courtage vom Käufer oder Mieter getragen wir, denn in der
Praxis übernimmt häufig auch der Verkäufer bzw. der
Vermieter die Courtage oder die beiden Parteien teilen sich
den Betrag. |
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