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Makler und Bauträgerverordnung
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Makler und Bauträgerverordnung
Die Makler- und Bauträgerverordnung wird oftmals einfach mit
MaBV abgekürzt, und ist eine Verordnung zum Schutz des
Immobilienerwerbers durch einen Bauträger. Wesentlicher
Inhalt der Makler- und Bauträgerverordnung ist die
Kundengeldabsicherung. Entsprechend der Verordnung muss der
jeweilige Bauträger die Gelder, die er vom Erwerber der
Immobilie entgegen nimmt, absichern. In der Praxis bedeutet
dies, dass der Bauträger die von ihm entgegengenommenen
Gelder auch wirklich nur für das jeweilige Projekt verwenden
darf. Daher muss der Bauträger auch die Zahlungen, die er
von seinen Kunden empfängt, strikt von seinen privaten
Geldern trennen. |
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In diesem Zusammenhang ist auch von der getrennten
Vermögensverwaltung die Rede. Der wichtigste Bestandteil der
Makler- und Bauträgerverordnung für den Käufer bildet die
Bestimmung, dass der jeweilige Bauträger dem Kunden eine
entsprechende Bürgschaft stellen muss. Durch diese
Bürgschaft kann die Leistungserfüllung des Bauträgers
abgesichert werden. Die Erwerber leisten in der Regel
bereits Zahlungen, auch wenn das Objekt noch nicht fertiggestellt ist. Die Bezahlung nach der Fertigstellung
von einem Bauabschnitt ist ebenfalls in der Makler- und
Bauträgerverordnung geregelt. |
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Makler und Bauträgerverordnung |
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