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Immobilienlexikon Mängelhaftung
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Mängelhaftung
Die Mängelhaftung ist die Gewährleistung eines
Auftragnehmers gegenüber seinem Auftraggeber. Die
Mängelhaftung beginnt grundsätzlich mit der Bauabnahme,
wobei deren Dauer sehr unterschiedlich ist. Wie sich die
Dauer der Mängelhaftung im Einzelnen verhält, geht aus dem
jeweiligen Vertrag hervor. Diesem kann dabei das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB) oder die Verdingungsverordnung für
Bauleistungen (VOB) zugrunde liegen. Richtet man sich dabei
nach der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, dann
erstreckt sich die Mängelhaftung lediglich auf zwei Jahre. |
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Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht fünf Jahre für die
Mängelhaftung vor. Innerhalb der Frist kann der Bauherr die
vertragsgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen
verlangen. Das jeweilige Bauunternehmen muss in dieser Zeit
für alle Mängel haften. Nach den Richtlinien der
Verdingungsverordnung reicht es in der Regel aus, dem
jeweiligen Bauunternehmer die Mängel schriftlich anzuzeigen.
Dabei muss er aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen.
Bei Verträgen, bei denen das BGB die Grundlage bildet, muss
der Bauherr seine Ansprüche nicht selten auf gerichtlichem
Wege einklagen. |
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