Immobilienlexikon Mängelhaftung

 
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Mängelhaftung
Die Mängelhaftung ist die Gewährleistung eines Auftragnehmers gegenüber seinem Auftraggeber. Die Mängelhaftung beginnt grundsätzlich mit der Bauabnahme, wobei deren Dauer sehr unterschiedlich ist. Wie sich die Dauer der Mängelhaftung im Einzelnen verhält, geht aus dem jeweiligen Vertrag hervor. Diesem kann dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Verdingungsverordnung für Bauleistungen (VOB) zugrunde liegen. Richtet man sich dabei nach der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, dann erstreckt sich die Mängelhaftung lediglich auf zwei Jahre.

 

 

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht fünf Jahre für die Mängelhaftung vor. Innerhalb der Frist kann der Bauherr die vertragsgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen verlangen. Das jeweilige Bauunternehmen muss in dieser Zeit für alle Mängel haften. Nach den Richtlinien der Verdingungsverordnung reicht es in der Regel aus, dem jeweiligen Bauunternehmer die Mängel schriftlich anzuzeigen. Dabei muss er aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen. Bei Verträgen, bei denen das BGB die Grundlage bildet, muss der Bauherr seine Ansprüche nicht selten auf gerichtlichem Wege einklagen.

 

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