Immobilienlexikon LV

 
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LV
ist eine Abkürzung, die für mehrere Dinge benutzt wird. So kürzt man mit LV die Lebensversicherung ab und auch für den Begriff „Leistungsverzeichnis“ wird dieses Kürzel verwendet. Möchte man ein Haus bauen, denn wird in der Regel ein Bauvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen. Meist holt der Bauherr hierbei im Vorfeld Angebote von den verschiedensten Unternehmen ein. Die Basis für diese Angebote ist das Leistungsverzeichnis, welches in der Praxis von einem Architekten erstellt wird. Im Leistungsverzeichnis befindet sich eine detaillierte Auflistung aller Leistungen, die vom Bauhandwerker zu erbringen sind. Daneben sind im LV auch Angaben über die erforderlichen Materialien und deren jeweiligen Mengen zu finden. Das Leistungsverzeichnis wird für jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben. Viele weitere Informationen zum Inhalt von einem Leistungsverzeichnisses und den Angaben, die mindestens enthalten sein sollten, kann man in der VOB (Verdingungsverordnung für Bauleistungen) nachlesen. Die VOB bildet aber keine gesetzliche Grundlage. Sie ist vielmehr als Arbeitsgrundlage zu verstehen, die zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden kann. So sollten im Leistungsverzeichnis alle Arbeiten bzw. Leistungen, die zu erbringen sind, eindeutig und vollständig sowie leicht verständlich aufgelistet werden. Durch das Leistungsverzeichnis können die angesprochenen Unternehmen ihre Preise für die einzelnen Leistungen besser kalkulieren und sie gleich in das Leistungsverzeichnis eintragen. Das Verfahren der Angebotsangabe kann damit um einiges verkürzt werden.

 

 

 

 

 

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