|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon LV
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
LV
ist eine Abkürzung, die für mehrere Dinge benutzt wird. So
kürzt man mit LV die Lebensversicherung ab und auch für den
Begriff „Leistungsverzeichnis“ wird dieses Kürzel verwendet.
Möchte man ein Haus bauen, denn wird in der Regel ein
Bauvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen. Meist holt
der Bauherr hierbei im Vorfeld Angebote von den
verschiedensten Unternehmen ein. Die Basis für diese
Angebote ist das Leistungsverzeichnis, welches in der Praxis
von einem Architekten erstellt wird. Im Leistungsverzeichnis
befindet sich eine detaillierte Auflistung aller Leistungen,
die vom Bauhandwerker zu erbringen sind. Daneben sind im LV
auch Angaben über die erforderlichen Materialien und deren
jeweiligen Mengen zu finden. Das Leistungsverzeichnis wird
für jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben. Viele weitere
Informationen zum Inhalt von einem Leistungsverzeichnisses
und den Angaben, die mindestens enthalten sein sollten, kann
man in der VOB (Verdingungsverordnung für Bauleistungen)
nachlesen. Die VOB bildet aber keine gesetzliche Grundlage.
Sie ist vielmehr als Arbeitsgrundlage zu verstehen, die
zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden kann. So
sollten im Leistungsverzeichnis alle Arbeiten bzw.
Leistungen, die zu erbringen sind, eindeutig und vollständig
sowie leicht verständlich aufgelistet werden. Durch das
Leistungsverzeichnis können die angesprochenen Unternehmen
ihre Preise für die einzelnen Leistungen besser kalkulieren
und sie gleich in das Leistungsverzeichnis eintragen. Das
Verfahren der Angebotsangabe kann damit um einiges verkürzt
werden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon L •
LV |
|
|
|