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LS
ist eine Abkürzung, die für Lastschrift steht. Bei der
Lastschrift wiederum handelt es sich um ein Instrument im
Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei einer
Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner eigenen
Bank den Auftrag, einen bestimmten Betrag vom Konto des
Zahlungspflichtigen abzubuchen. Anschließend soll die
beauftragte Bank diesen Betrag dem Konto des Auftraggebers
gutschreiben. Damit wird der gesamte Zahlungsvorgang vom
Empfänger der Zahlung ausgelöst. Damit er seiner Bank jedoch
diesen Auftrag geben kann, benötigt der Gläubiger das
Einverständnis des Zahlungspflichtigen. Auslösen kann der
Zahlungsempfänger die Lastschrift durch spezielle Vordrucke,
die er bei seiner Bank bekommt und hier auch einreicht.
Ferner ist aber auch eine online Datenfernübertragung
möglich. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen
zwei verschiedene Arten der Lastschrift: so gibt es das
Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungs-
ermächtigungsverfahren. Beim Einzugsermächtigungsverfahren
muss der Zahlungspflichtige keine weiteren Veranlassungen
bei seiner Bank vornehmen. Daneben ist es wichtig zu wissen,
dass es für die Lastschrift keine gesetzlichen Regelungen
gibt. Das Lastschriftabkommen zwischen der deutschen
Bundesbank und den verschiedenen Spitzenverbänden innerhalb
der deutschen Kreditwirtschaft, dass im Jahre 1963
geschlossen wurde, bildet jedoch eine Rechtsgrundlage. |
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