Immobilienlexikon LS

 
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ist eine Abkürzung, die für Lastschrift steht. Bei der Lastschrift wiederum handelt es sich um ein Instrument im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bei einer Lastschrift erteilt der Zahlungsempfänger seiner eigenen Bank den Auftrag, einen bestimmten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Anschließend soll die beauftragte Bank diesen Betrag dem Konto des Auftraggebers gutschreiben. Damit wird der gesamte Zahlungsvorgang vom Empfänger der Zahlung ausgelöst. Damit er seiner Bank jedoch diesen Auftrag geben kann, benötigt der Gläubiger das Einverständnis des Zahlungspflichtigen. Auslösen kann der Zahlungsempfänger die Lastschrift durch spezielle Vordrucke, die er bei seiner Bank bekommt und hier auch einreicht. Ferner ist aber auch eine online Datenfernübertragung möglich. Unterschieden wird dabei grundsätzlich zwischen zwei verschiedene Arten der Lastschrift: so gibt es das Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungs- ermächtigungsverfahren. Beim Einzugsermächtigungsverfahren muss der Zahlungspflichtige keine weiteren Veranlassungen bei seiner Bank vornehmen. Daneben ist es wichtig zu wissen, dass es für die Lastschrift keine gesetzlichen Regelungen gibt. Das Lastschriftabkommen zwischen der deutschen Bundesbank und den verschiedenen Spitzenverbänden innerhalb der deutschen Kreditwirtschaft, dass im Jahre 1963 geschlossen wurde, bildet jedoch eine Rechtsgrundlage.

 

 

 

 

 

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