Immobilienlexikon lineare Abschreibung

 
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lineare Abschreibung
Unter der linearen Abschreibung versteht man, dass die gesamten Anschaffungs- oder auch Herstellungskosten von einem Wirtschaftgut gleichmäßig auf die Abschreibungsjahre verteilt werden. Wie hoch die Anzahl der Abschreibungsjahre ist, ergibt sich aus der Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsgutes. Durch die lineare Abschreibung wird definiert, dass in jedem Wirtschaftsjahr grundsätzlich der selbe Betrag gutgeschrieben wird.

 

 

 

Damit ist dann am Ende der gesamten Nutzungsdauer das Wirtschaftsgut auch in vollem Umfang abgeschrieben. Jedoch bleibt hierbei immer ein Euro immer als ein Buchwert stehen. Er dient als Erinnerungswert und wird erst dann aufgelöst, wenn das Wirtschaftgut nicht mehr existiert. Es gibt für die Berechnung des Betrages der jährlichen Abschreibung eine einfache Formel: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Durch diese Rechnung erhält man dann den jährlichen Abschreibungssatz, der in Fachkreisen als AfA-Satz bezeichnet wird. Beispiel: Ein Unternehmen schafft eine Maschine im Wert von 35.000 Euro an und legt für diese eine Nutzungsdauer von sieben Jahren zugrunde. Mit der Berechnungsformel ergibt sich ein jährlicher AfA-Satz von 5.000 Euro. Diese 5.000 Euro dienen dann als Kalkulationsgrundlage für den Aufwand. Somit wird jedes Jahr ein Siebtel der Anschaffungskosten abgeschrieben.

 

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