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Immobilienlexikon lineare Abschreibung
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lineare Abschreibung
Unter der linearen Abschreibung versteht man, dass die
gesamten Anschaffungs- oder auch Herstellungskosten von
einem Wirtschaftgut gleichmäßig auf die Abschreibungsjahre
verteilt werden. Wie hoch die Anzahl der Abschreibungsjahre
ist, ergibt sich aus der Nutzungsdauer des jeweiligen
Wirtschaftsgutes. Durch die lineare Abschreibung wird
definiert, dass in jedem Wirtschaftsjahr grundsätzlich der
selbe Betrag gutgeschrieben wird. |
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Damit ist dann am Ende der gesamten Nutzungsdauer das
Wirtschaftsgut auch in vollem Umfang abgeschrieben. Jedoch
bleibt hierbei immer ein Euro immer als ein Buchwert stehen.
Er dient als Erinnerungswert und wird erst dann aufgelöst,
wenn das Wirtschaftgut nicht mehr existiert. Es gibt für die
Berechnung des Betrages der jährlichen Abschreibung eine
einfache Formel: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Durch
diese Rechnung erhält man dann den jährlichen
Abschreibungssatz, der in Fachkreisen als AfA-Satz
bezeichnet wird. Beispiel: Ein Unternehmen schafft eine
Maschine im Wert von 35.000 Euro an und legt für diese eine
Nutzungsdauer von sieben Jahren zugrunde. Mit der
Berechnungsformel ergibt sich ein jährlicher AfA-Satz von
5.000 Euro. Diese 5.000 Euro dienen dann als
Kalkulationsgrundlage für den Aufwand. Somit wird jedes Jahr
ein Siebtel der Anschaffungskosten abgeschrieben. |
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