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Immobilienlexikon Liegenschaftsverzeichnis
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Liegenschaftsverzeichnis
Das Liegenschaftsverzeichnis wird vom jeweils zuständigen
Liegenschaftsamt geführt. Das Liegenschaftsamt ist oftmals
auch unter dem Namen „Katasteramt“ bekannt. Das
Liegenschaftsamt ist eine kommunale Einrichtung, die mit der
Verwaltung. Sie beschäftigt sich um unbebauten und bebauten
Grundstücken, von denen die jeweilige Stadt selbst der
Besitzer ist. Aus diesem Grunde ist das Liegenschaftsamt
auch für den Kauf, die Vermietung und den Verkauf zuständig.
Hierbei kann es sich beispielweise um die Vermietung von
städtischen Wohnungen oder auch die Verpachtung von
Grundbesitz handeln. Es kommt nicht selten vor, dass
städtische Grundstücke als Bauland freigegeben werden, die
dann von Interessenten käuflich erworben werden. Das
Liegenschaftsverzeichnis dient der Erfassung von sämtlichen
technischen Einzelheiten von einem Grundstück, welches im
zuständigen Bereich des jeweiligen Liegenschaftsamts liegt.
Im Liegenschaftsverzeichnis sind unter anderem Angaben zu
den Eigentumsverhältnisse der Grundstücke hinterlegt und
auch Angaben zur Lage und zur Größe der einzelnen
Grundstücke kann man hier finden. Des Weiteren gibt das
Liegenschaftsverzeichnis Auskunft darüber, wie der
Grenzverlauf der Grundstücke ist und informiert auch über
die darauf befindliche Bebauung. Daneben können dem
Liegenschaftsverzeichnis auch die Flurnummern der jeweiligen
Flurstücke entnommen werden. |
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