Immobilienlexikon Liegenschaftsverzeichnis

 
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Liegenschaftsverzeichnis
Das Liegenschaftsverzeichnis wird vom jeweils zuständigen Liegenschaftsamt geführt. Das Liegenschaftsamt ist oftmals auch unter dem Namen „Katasteramt“ bekannt. Das Liegenschaftsamt ist eine kommunale Einrichtung, die mit der Verwaltung. Sie beschäftigt sich um unbebauten und bebauten Grundstücken, von denen die jeweilige Stadt selbst der Besitzer ist. Aus diesem Grunde ist das Liegenschaftsamt auch für den Kauf, die Vermietung und den Verkauf zuständig. Hierbei kann es sich beispielweise um die Vermietung von städtischen Wohnungen oder auch die Verpachtung von Grundbesitz handeln. Es kommt nicht selten vor, dass städtische Grundstücke als Bauland freigegeben werden, die dann von Interessenten käuflich erworben werden. Das Liegenschaftsverzeichnis dient der Erfassung von sämtlichen technischen Einzelheiten von einem Grundstück, welches im zuständigen Bereich des jeweiligen Liegenschaftsamts liegt. Im Liegenschaftsverzeichnis sind unter anderem Angaben zu den Eigentumsverhältnisse der Grundstücke hinterlegt und auch Angaben zur Lage und zur Größe der einzelnen Grundstücke kann man hier finden. Des Weiteren gibt das Liegenschaftsverzeichnis Auskunft darüber, wie der Grenzverlauf der Grundstücke ist und informiert auch über die darauf befindliche Bebauung. Daneben können dem Liegenschaftsverzeichnis auch die Flurnummern der jeweiligen Flurstücke entnommen werden.

 

 

 

 

 

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