Immobilienlexikon Legitimation

 
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Legitimation
Bei der Eröffnung eines Kontos oder der Aufnahme eines Darlehens bei einem Kreditinstitut ist es notwendig sich als Kunde gegenüber der Bank auszuweisen, dieser Vorgang wird Legitimation genannt. Bei deutschen Staatsbürgern reicht dabei ein gültiger amtliches Dokument wie ein Personalausweis oder ein Reisepass aus. Bei ausländischen Mitbürgen muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Arbeitserlaubnis vorgewiesen werden. Mit der Legitimation soll sichergestellt werden, dass eine Person nicht unter falschem oder erfundenem Namen Kontobewegungen durchführt bzw. Geldgeschäfte tätigt. Weiterhin soll die Geldwäsche durch die Legitimation verhindert werden und es soll durch sie ersichtlich werden, ob es nach dem Steuerrecht um eine gebietsansässige oder gebietsfremde Person handelt. Auch Onlinebanken bieten Kredite an, wobei auch hier eine Legitimation erbracht werden muss. Da bei dieser Art von Kreditinstituten keine Filialen zur Verfügung stehen, in welchen der Kunde seinen Ausweis vorlegen kann, wir ein so genanntes Post-Ident Verfahren angewendet, wobei die Legitimation durch einen Postbeamten durchgeführt wird, der dem Online-Kreditinstitut, die Identität des Kreditnehmers bestätigt.

 

 

 

 

 

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