|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon Legitimation
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Legitimation
Bei der Eröffnung eines Kontos oder der Aufnahme eines
Darlehens bei einem Kreditinstitut ist es notwendig sich als
Kunde gegenüber der Bank auszuweisen, dieser Vorgang wird
Legitimation genannt. Bei deutschen Staatsbürgern reicht
dabei ein gültiger amtliches Dokument wie ein
Personalausweis oder ein Reisepass aus. Bei ausländischen
Mitbürgen muss zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung sowie
eine Arbeitserlaubnis vorgewiesen werden. Mit der
Legitimation soll sichergestellt werden, dass eine Person
nicht unter falschem oder erfundenem Namen Kontobewegungen
durchführt bzw. Geldgeschäfte tätigt. Weiterhin soll die
Geldwäsche durch die Legitimation verhindert werden und es
soll durch sie ersichtlich werden, ob es nach dem
Steuerrecht um eine gebietsansässige oder gebietsfremde
Person handelt. Auch Onlinebanken bieten Kredite an, wobei
auch hier eine Legitimation erbracht werden muss. Da bei
dieser Art von Kreditinstituten keine Filialen zur Verfügung
stehen, in welchen der Kunde seinen Ausweis vorlegen kann,
wir ein so genanntes Post-Ident Verfahren angewendet, wobei
die Legitimation durch einen Postbeamten durchgeführt wird,
der dem Online-Kreditinstitut, die Identität des
Kreditnehmers bestätigt. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon L •
Legitimation |
|
|
|