Immobilienlexikon Lastschrifteinzugsermächtigung

 
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Lastschrifteinzugsermächtigung
Bei Lastschriftverfahren wird zwischen dem Abbuchungsverfahren und der Lasteneinzugsermächtigung unterschieden. Während beim Abbuchungsverfahren der Zahlungspflichtige tätig werden und seiner Bank mitteilen muss, dass ein Zahlungsempfänger Abbuchungen tätigen darf, ist die Lastschrifteinzugsermächtigung komfortabler für den Zahlungspflichtigen und daher weit verbreitet. Bei der Einzugsermächtigung wird dem Zahlungsempfänger in schriftlicher Form erlaubt, Abbuchungen vom Konto des Zahlungspflichten vorzunehmen. Oft bieten Banken aber auch die Zahlungsempfänger Vordrucke von Einzugsermächtigungen, die vom Kontobesitzer nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Das Verfahren wird meist bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen, wie Miete, Telefon und Strom angewendet. Eine Lastschriftzahlungsermächtigung ist jederzeit widerrufbar, weiterhin besteht die Möglichkeit einer Abbuchung zu widersprechen und somit den Betrag wieder zurückbuchen zu lassen.

 

 

 

 

 

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