Immobilienlexikon Landschaftsarchitekt

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Landschaftsarchitekt
Landschaftsarchitekt ist ein Beruf, dem ein Studium der Architektur mit dem Schwerpunkt Garten- und Landschaftsarchitektur an einer Hochschule vorangegangen sein und mit einem Diplom abgeschlossen werden muss. Landschaftsarchitekten können freiberuflich tätig sein, aber auch als Angestellte fungieren. Hier werden sie häufig bei Städten und Gemeinden eingesetzt. Die Aufgabe von Landschaftsarchitekten besteht darin, die Gestaltung von Landschaften, wie z. B. Gärten und Parkanlagen innerhalb einer Gemeinde aber auch Landschaften außerhalb von Gemeinden, wie z. B. Naherholungsgebiete, neu- oder umzugestalten. Der Landschaftsarchitekt übernimmt dabei die Planung und die Überwachung der Umsetzung bei der Landschaftsveränderung, wobei er oft auf wesentliche Aspekte (z. B. monetär oder ökologisch) achten muss. Grundsätzlich darf ein Landschaftsarchitekt erst dann tätig werden, wenn er bei der Architektenkammer eingetragen ist.

 

 

 

 

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon L  •  Landschaftsarchitekt