Immobilienlexikon Kreditsicherheiten

 
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Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten dienen zur Absicherung eines Darlehensvertrages von Seiten des Darlehnnehmers, da dessen Bonität für Banken nicht immer ganz durchschaubar ist. Im Grunde unterscheidet man drei Absicherungsmöglichkeiten, die Pfandrechte, bewegliches Eigentum und Grundstücke/Immobilien. Wird der Kauf oder der Bau einer Immobilie durch ein Kreditinstitut finanziert, wird die Hypothek als Kreditsicherheit angewendet. Dies bedeutet, dass die Bank solange das Eigentumsrecht an der Immobilie hat, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist. Tritt der Fall ein, dass der Kreditnehmer die Raten nicht mehr tilgen kann, darf die Bank die Immobilie freisetzen bzw. Zwangsversteigern um sich ihre Außenstände wieder einzuholen. Weitere Möglichkeiten der Kreditsicherung bieten beispielsweise Bürgschaften, wobei eine dritte Person für den Kreditnehmer mit deren Kreditwürdigkeit bürgt. Es ist auch möglich dem Kreditinstitut die Rechte an ausstehenden Forderungen des Kreditnehmers zu übereignen, wie z. B. an einer zusätzlichen Altersvorsorge. Auch ein teures Kraftfahrzeug oder Motorrad kann als Sicherheit für eine Bank dienen.

 

 

 

 

 

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