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Kreditsicherheiten
Kreditsicherheiten dienen zur Absicherung eines
Darlehensvertrages von Seiten des Darlehnnehmers, da dessen
Bonität für Banken nicht immer ganz durchschaubar ist. Im
Grunde unterscheidet man drei Absicherungsmöglichkeiten, die
Pfandrechte, bewegliches Eigentum und
Grundstücke/Immobilien. Wird der Kauf oder der Bau einer
Immobilie durch ein Kreditinstitut finanziert, wird die
Hypothek als Kreditsicherheit angewendet. Dies bedeutet,
dass die Bank solange das Eigentumsrecht an der Immobilie
hat, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist. Tritt der
Fall ein, dass der Kreditnehmer die Raten nicht mehr tilgen
kann, darf die Bank die Immobilie freisetzen bzw.
Zwangsversteigern um sich ihre Außenstände wieder
einzuholen. Weitere Möglichkeiten der Kreditsicherung bieten
beispielsweise Bürgschaften, wobei eine dritte Person für
den Kreditnehmer mit deren Kreditwürdigkeit bürgt. Es ist
auch möglich dem Kreditinstitut die Rechte an ausstehenden
Forderungen des Kreditnehmers zu übereignen, wie z. B. an
einer zusätzlichen Altersvorsorge. Auch ein teures
Kraftfahrzeug oder Motorrad kann als Sicherheit für eine
Bank dienen. |
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