Immobilienlexikon Kostenordnung

 
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Kostenordnung
Die Kostenordnung, ursprünglich das Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, trat erstmalig am 25. November 1935 in Kraft und wurde seither immer wieder angepasst. Die letzte Änderung erfuhr das Gesetz am 01. Juli 2004. Die Kostenordnung regelt Gebühren und Auslagen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies bezieht sich zum Einen auf den Bereich der Gerichtskosten und zum Anderen auf die Kosten für Notare. Die Kosten und Auslagen werden anhand des Geschäftswertes festgelegt, während in der Kostenordnung weiterhin geregelt ist, wie sich dieser Geschäftswert zusammensetzt. Die Kostenordnung gibt bis zu einem Geschäftswert von fünf Millionen Euro Auskunft über die anfallenden Kosten und Auslagen für Gericht und Notar.

 

 

 

 

 

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