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Kostenermittlung
Für die Errichtung eines Gebäudes ist eine Kalkulation der
anfallenden Kosten sehr wichtig. Nicht nur für Bauherren
sondern auch für Bauunternehmen und ggf. für
Kreditinstitute. Die Kostenermittlung ist generell ein
Schritt in der Planung eines Bauvorhabens. Der notwendige
Betrag wird mittels einer Kostenermittlung errechnet, welche
auf vier Weisen erfolgen kann. Bei den Methoden
Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenanschlag handelt
es sich um Schätzungen, deren Ergebnisse immer zwischen fünf
und zehn Prozent vom Endbetrag abweichen. Die
Kostenschätzung ist dabei nur ein Überschlag der anfallenden
Beträge, die Kostenberechnung gilt als angenäherte
Kostenschätzung und der Kostenanschlag ist ein relativ
genaues Ermittlungsverfahren. Lediglich die
Kostenfeststellung aber gibt Aufschluss über die tatsächlich
entstandene Summe. Bei dieser Art der Kostenermittlung
werden schließlich alle anfallenden Kosten während der
Errichtung der Immobilie genauestens festgehalten. Die DIN
276 legt im Bauwesen die Verfahren zur Kostenermittlung im
Hochbau genau fest und gilt als Grundlage zur
Kostenkalkulation. |
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