Immobilienlexikon Konventionalstrafe

 
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Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafen werden Vertragsstrafen bezeichnet, die ein Vertragspartner erbringen muss, sobald er die festgelegten Vereinbarungen nicht einhält. Dies kann sich sowohl auf einen gewissen Zeitraum oder auf eine Leistung beziehen. Die Konventionalstrafe wird bereits im Vertrag selbst festgelegt und bedeutet eine Sicherheit für den jeweils anderen Vertragspartner, dem durch einen Vertragsbruch z. B. ein finanzieller Schaden zugefügt werden könnte. Die Höhe der Konventionalstrafe wird festgelegt, damit der Leidtragende vor Gericht nicht die gesamte Höhe des Schadens nachweisen muss und einen Anspruch auf einen Mindestschadensersatz geltend machen kann. Gerade im Baubereich sind Konventionalstrafen in Verträgen vorgesehen, welche meist die Dauer eines Bauprojektes betrifft. Aber auch im Arbeitsrecht findet sich die Vertragsstrafe wieder, hier kann sie z. B. beim Nichtantreten der Arbeitsstelle in Anspruch genommen werden.

 

 

 

 

 

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