|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon Konventionalstrafe
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafen werden Vertragsstrafen bezeichnet,
die ein Vertragspartner erbringen muss, sobald er die
festgelegten Vereinbarungen nicht einhält. Dies kann sich
sowohl auf einen gewissen Zeitraum oder auf eine Leistung
beziehen. Die Konventionalstrafe wird bereits im Vertrag
selbst festgelegt und bedeutet eine Sicherheit für den
jeweils anderen Vertragspartner, dem durch einen
Vertragsbruch z. B. ein finanzieller Schaden zugefügt werden
könnte. Die Höhe der Konventionalstrafe wird festgelegt,
damit der Leidtragende vor Gericht nicht die gesamte Höhe
des Schadens nachweisen muss und einen Anspruch auf einen
Mindestschadensersatz geltend machen kann. Gerade im
Baubereich sind Konventionalstrafen in Verträgen vorgesehen,
welche meist die Dauer eines Bauprojektes betrifft. Aber
auch im Arbeitsrecht findet sich die Vertragsstrafe wieder,
hier kann sie z. B. beim Nichtantreten der Arbeitsstelle in
Anspruch genommen werden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon K •
Konventionalstrafe |
|
|
|