Immobilienlexikon Kapitaldienstfähigkeit

 
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Kapitaldienstfähigkeit
Von einer Kapitaldienstfähigkeit ist im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens oder Kredites die Rede. Ein Kreditnehmer muss dazu fähig sein ein Darlehen zu tilgen und für die anfallenden Zinsen aufzukommen, dies wird als Kapitaldienst bezeichnet. Diese Kapitaldienstfähigkeit ergibt sich aus den Einnahmen und Ausgaben des Kreditnehmers. Darlehensgeber wie Banken prüfen immer vor Vergabe des Kredites, ob der Kreditnehmer wirklich in der Lage ist, diesen zu tilgen. Hierbei spielt nicht nur das Einkommen, nach Abzug aller Lebenshaltungskosten eine gewichtige Rolle, sondern auch das bestehende Beschäftigungsverhältnis und die allgemeine Zahlungsmoral des Kreditnehmers in der Vergangenheit. Für Banken muss die Zahlungsfähigkeit des Kunden zu jeder Zeit und unter allen Umständen gewährleistet sein, ansonsten kommt eine Kreditvergabe in der Regel nicht in Frage. Viele Banken fordern zusätzlich eine Kreditsicherheit (z. B. eine Immobilie) oder bieten dem Kreditnehmer eine Restschuldversicherung.

 

 

 

 

 

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