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Immobilienlexikon Kapitaldienstfähigkeit
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Kapitaldienstfähigkeit
Von einer Kapitaldienstfähigkeit ist im Zusammenhang mit der
Aufnahme eines Darlehens oder Kredites die Rede. Ein
Kreditnehmer muss dazu fähig sein ein Darlehen zu tilgen und
für die anfallenden Zinsen aufzukommen, dies wird als
Kapitaldienst bezeichnet. Diese Kapitaldienstfähigkeit
ergibt sich aus den Einnahmen und Ausgaben des
Kreditnehmers. Darlehensgeber wie Banken prüfen immer vor
Vergabe des Kredites, ob der Kreditnehmer wirklich in der
Lage ist, diesen zu tilgen. Hierbei spielt nicht nur das
Einkommen, nach Abzug aller Lebenshaltungskosten eine
gewichtige Rolle, sondern auch das bestehende
Beschäftigungsverhältnis und die allgemeine Zahlungsmoral
des Kreditnehmers in der Vergangenheit. Für Banken muss die
Zahlungsfähigkeit des Kunden zu jeder Zeit und unter allen
Umständen gewährleistet sein, ansonsten kommt eine
Kreditvergabe in der Regel nicht in Frage. Viele Banken
fordern zusätzlich eine Kreditsicherheit (z. B. eine
Immobilie) oder bieten dem Kreditnehmer eine
Restschuldversicherung. |
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