Immobilienlexikon - Innenbereich

 
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Innenbereich
Unter dem Begriff Innenbereich sind spezifische Bereiche in Gemeinden zu verstehen, die von ihnen selbst festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage der Innenbereiche ist in § 34 des Baugesetzbuches zu finden, jedoch auch hier nicht exakt definiert. Die Innenbereiche werden stets in die Kategorien beplant und unbeplant eingeteilt. Diese Bereiche unterscheiden sich darin, dass der beplante schon zu Anfang einem rechtsgültigem Bauplan unterliegt, wohingegen der unbeplante Innenbereich nicht verplant ist. Soll in einem unbeplanten Innenbereich trotzdem ein Gebäude errichtet werden, sind nach dem Baugesetzbuch verschiedene Kriterien zu erfüllen. So muss zum Einen die Erschließung des Baugrunds sichergestellt sein und zum Anderen müssen architektonische Richtlinien eingehalten werden, sodass sich das Gebäude in die Umgebung einfügt. Werden diese Richtlinien nicht eingehalten, so wird eine Baugenehmigung nicht erteilt.

 

 

 

 

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