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Immobilienlexikon - Innenbereich
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Innenbereich
Unter dem Begriff Innenbereich sind spezifische Bereiche in
Gemeinden zu verstehen, die von ihnen selbst festgelegt
werden. Die rechtliche Grundlage der Innenbereiche ist in §
34 des Baugesetzbuches zu finden, jedoch auch hier nicht
exakt definiert. Die Innenbereiche werden stets in die
Kategorien beplant und unbeplant eingeteilt. Diese Bereiche
unterscheiden sich darin, dass der beplante schon zu Anfang
einem rechtsgültigem Bauplan unterliegt, wohingegen der
unbeplante Innenbereich nicht verplant ist. Soll in einem
unbeplanten Innenbereich trotzdem ein Gebäude errichtet
werden, sind nach dem Baugesetzbuch verschiedene Kriterien
zu erfüllen. So muss zum Einen die Erschließung des
Baugrunds sichergestellt sein und zum Anderen müssen
architektonische Richtlinien eingehalten werden, sodass sich
das Gebäude in die Umgebung einfügt. Werden diese
Richtlinien nicht eingehalten, so wird eine Baugenehmigung
nicht erteilt. |
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