Immobilienlexikon - Individualvereinbarung

 
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Individualvereinbarung
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Individualvereinbarung um einen Vertragsbestandteil, den die beiden Vertragsparteien individuell vereinbaren. Im Bezug auf das Baurecht sind unter einer Individualvereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien ausgehandelte und zum Vertragsbestandteil gewordene Regelungen des Bauvertrags zu verstehen. Bei der Individualvereinbarung können Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien des Vertrages vereinbart werden, die weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus gehen.

 

 

Jedoch darf durch die individuellen Ansprachen keine der beiden Vertragsparteien schlechter gestellt werden, als es die gesetzlichen Regelungen vorsehen. Abweichungen können die beiden Vertragsparteien bei einer Individualvereinbarung nur von den gesetzlichen Vorschriften treffen, die nicht zwingende Regelungen betreffen. Individualvereinbarungen sind nicht die Regel, denn zur Vereinfachung und zum unbürokratischen Handeln wird in der Baubranche meist ein branchenüblicher Bauvertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer getroffen.

 

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