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Immobilienlexikon - Individualvereinbarung
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Individualvereinbarung
Grundsätzlich handelt es sich bei einer
Individualvereinbarung um einen Vertragsbestandteil, den die
beiden Vertragsparteien individuell vereinbaren. Im Bezug
auf das Baurecht sind unter einer Individualvereinbarung
zwischen den beiden Vertragsparteien ausgehandelte und zum
Vertragsbestandteil gewordene Regelungen des Bauvertrags zu
verstehen. Bei der Individualvereinbarung können Rechte und
Pflichten der einzelnen Parteien des Vertrages vereinbart
werden, die weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus
gehen. |
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Jedoch darf durch die individuellen Ansprachen keine der
beiden Vertragsparteien schlechter gestellt werden, als es
die gesetzlichen Regelungen vorsehen. Abweichungen können
die beiden Vertragsparteien bei einer Individualvereinbarung
nur von den gesetzlichen Vorschriften treffen, die nicht
zwingende Regelungen betreffen. Individualvereinbarungen
sind nicht die Regel, denn zur Vereinfachung und zum
unbürokratischen Handeln wird in der Baubranche meist ein
branchenüblicher Bauvertrag zwischen dem Bauherrn und dem
Bauunternehmer getroffen. |
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