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Immobilienlexikon - Hypothekenkredit
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Hypothekenkredit
Der Begriff Hypothek kommt ursprünglich aus der griechischen
Sprache und bedeutet übersetzt soviel wie „Unterpfand“.
Damit handelt es sich bei einem Hypothekenkredit um eine
Belastung des betreffenden Grundstückes. Dabei spielt es
keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Es
ist mit einem Pfandrecht versehen, welches als Hypothek
bezeichnet wird. Das Pfandrecht und damit die Hypothek wird
ins Grundbuch eingetragen. Die Hypothek dient vor allem der
Absicherung von langfristigen Krediten. Damit spielt die
Hypothek bei der Baufinanzierung eine große Rolle. |
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Die Hypothek entsteht zwischen dem Eigentümer des
Grundstückes und dem Kreditgeber durch Einigung. Der
Kreditgeber kann dabei eine Bausparkasse, Bank oder
Sparkasse sein, die mit der Hypothek das Recht erhält, eine
Versteigerung des Grundstückes vorzunehmen, sofern der
Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen im Bezug auf die
Rückzahlung des Darlehens nicht fristgerecht nachkommen
kann. Dabei muss es grundsätzlich nicht zu einer
Zwangversteigerung kommen, denn das betreffende Grundstück
kann auch unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Hierunter
versteht man, dass das Kreditinstitut dann die Pacht- bzw.
Mietzinsen vereinnahmen kann. Des Weiteren ist es auch
möglich, ein Grundstück mit mehr als einer Hypothek zu
belasten. In diesem Fall ist der Rang der Hypothek von
Bedeutung, da in der Reihenfolge des Rangs bei einer
Zwangsversteigerung die verschiedenen Gläubiger bedient
werden. |
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