Immobilienlexikon - Hypothekenkredit

 
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Hypothekenkredit
Der Begriff Hypothek kommt ursprünglich aus der griechischen Sprache und bedeutet übersetzt soviel wie „Unterpfand“. Damit handelt es sich bei einem Hypothekenkredit um eine Belastung des betreffenden Grundstückes. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist. Es ist mit einem Pfandrecht versehen, welches als Hypothek bezeichnet wird. Das Pfandrecht und damit die Hypothek wird ins Grundbuch eingetragen. Die Hypothek dient vor allem der Absicherung von langfristigen Krediten. Damit spielt die Hypothek bei der Baufinanzierung eine große Rolle.

 

 

Die Hypothek entsteht zwischen dem Eigentümer des Grundstückes und dem Kreditgeber durch Einigung. Der Kreditgeber kann dabei eine Bausparkasse, Bank oder Sparkasse sein, die mit der Hypothek das Recht erhält, eine Versteigerung des Grundstückes vorzunehmen, sofern der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen im Bezug auf die Rückzahlung des Darlehens nicht fristgerecht nachkommen kann. Dabei muss es grundsätzlich nicht zu einer Zwangversteigerung kommen, denn das betreffende Grundstück kann auch unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Hierunter versteht man, dass das Kreditinstitut dann die Pacht- bzw. Mietzinsen vereinnahmen kann. Des Weiteren ist es auch möglich, ein Grundstück mit mehr als einer Hypothek zu belasten. In diesem Fall ist der Rang der Hypothek von Bedeutung, da in der Reihenfolge des Rangs bei einer Zwangsversteigerung die verschiedenen Gläubiger bedient werden.

 

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