|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon - Hypothekenbank
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Hypothekenbank
Was eine Hypothekenbank genau ist und welches ihre
gesetzliche Grundlage darstellt, kann dem
Hypothekenbankgesetz entnommen werden. Dieses Gesetz wurde
jedoch zum 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt, weshalb der
Begriff „Hypothekenbank“ keine rechtliche Bedeutung mehr
hat. Ursprünglich handelte es sich bei einer Hypothekenbank
ein Kreditinstitut auf privatrechtlicher Basis. |
|
|
|
|
|
|
|
Der Geschäftbetrieb der Hypothekenbank bestand vor alle aus
der Beleihung von inländischen Grundstücken, auf die dann
entsprechende Hypothekenpfandbriefe herausgegeben wurden.
Hypothekenbanken gewährten zudem auf der Grundlage der
erworbenen Hypotheken den Anstalten des öffentlichen Rechts
und den inländischen Körperschaften Darlehen. Somit handelte
es sich bei einer Hypothekenbank um ein ganz spezielles
Kreditinstitut, welches auch einer besonderen Aufsicht
unterlag und bei dem der Geschäftskreis begrenzt wurde. Die
gesetzliche Basis der Hypothekenbank, das
Hypothekenbankgesetz, wurde im Jahre 2005 durch das
Pfandbriefgesetz abgelöst. Dieses bietet nun eine
einheitliche Regelung, wobei in diesem Zusammenhang die
Rechtsgrundlage für das Spezialbankprinzip entfallen ist. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon H
»
Hypothekenbank |
|
|
|