Immobilienlexikon - Hypothekenbank

 
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Hypothekenbank
Was eine Hypothekenbank genau ist und welches ihre gesetzliche Grundlage darstellt, kann dem Hypothekenbankgesetz entnommen werden. Dieses Gesetz wurde jedoch zum 19. Juli 2005 außer Kraft gesetzt, weshalb der Begriff „Hypothekenbank“ keine rechtliche Bedeutung mehr hat. Ursprünglich handelte es sich bei einer Hypothekenbank ein Kreditinstitut auf privatrechtlicher Basis.

 

 

Der Geschäftbetrieb der Hypothekenbank bestand vor alle aus der Beleihung von inländischen Grundstücken, auf die dann entsprechende Hypothekenpfandbriefe herausgegeben wurden. Hypothekenbanken gewährten zudem auf der Grundlage der erworbenen Hypotheken den Anstalten des öffentlichen Rechts und den inländischen Körperschaften Darlehen. Somit handelte es sich bei einer Hypothekenbank um ein ganz spezielles Kreditinstitut, welches auch einer besonderen Aufsicht unterlag und bei dem der Geschäftskreis begrenzt wurde. Die gesetzliche Basis der Hypothekenbank, das Hypothekenbankgesetz, wurde im Jahre 2005 durch das Pfandbriefgesetz abgelöst. Dieses bietet nun eine einheitliche Regelung, wobei in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlage für das Spezialbankprinzip entfallen ist.

 

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