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Immobilienlexikon - HOAI
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HOAI
Die Bezeichnung „HOAI“ ist eine Abkürzung für den Begriff
„Honorarordnung (HO) für Architekten (A) und Ingenieure
(I)“. Ein Architekt oder ein Ingenieur hat für alle
Leistungen, die er erbringt, auch einen Anspruch auf
Bezahlung. Die Höhe der Bezahlung berechnet sich nach den
Grundlagen der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure. In der HOAI befinden sich die jeweiligen
Mindest- und Höchstsätze für bestimmte Leistungen des
Architekten bzw. Ingenieurs. |
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Der Architekt sowie der Ingenieur kann jedoch innerhalb
dieser festgelegten Grenzen seine Bezahlung ganz nach
eigenem Ermessen festlegen. Für Bauherren kann dieser
Spielraum einige Vorteile mit sich bringen. Bei der
vertraglichen Vereinbarung beider Parteien kann so ein
individueller Preis vereinbart werden. An dieser Stelle sei
darauf hingewiesen, dass eine Auftragsvergabe grundsätzlich
nur durch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden
sollte. Muster für Architektenverträge kann man im
Fachhandel kaufen. Wenn in einer solchen schriftlichen
Vereinbarung beider Parteien nichts weiter zur Bezahlung
festgelegt ist, dann gelten für die zu erbringenden
Leistungen immer die Mindestsätze. Der Architekt darf den
Höchstsatz der HOAI nur bei einer schriftlichen Vereinbarung
mit dem Bauherren oder bei einer außergewöhnlichen Leistung
überschreiten. |
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