Immobilienlexikon - HOAI

 
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HOAI
Die Bezeichnung „HOAI“ ist eine Abkürzung für den Begriff „Honorarordnung (HO) für Architekten (A) und Ingenieure (I)“. Ein Architekt oder ein Ingenieur hat für alle Leistungen, die er erbringt, auch einen Anspruch auf Bezahlung. Die Höhe der Bezahlung berechnet sich nach den Grundlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. In der HOAI befinden sich die jeweiligen Mindest- und Höchstsätze für bestimmte Leistungen des Architekten bzw. Ingenieurs.

 

 

Der Architekt sowie der Ingenieur kann jedoch innerhalb dieser festgelegten Grenzen seine Bezahlung ganz nach eigenem Ermessen festlegen. Für Bauherren kann dieser Spielraum einige Vorteile mit sich bringen. Bei der vertraglichen Vereinbarung beider Parteien kann so ein individueller Preis vereinbart werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass eine Auftragsvergabe grundsätzlich nur durch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden sollte. Muster für Architektenverträge kann man im Fachhandel kaufen. Wenn in einer solchen schriftlichen Vereinbarung beider Parteien nichts weiter zur Bezahlung festgelegt ist, dann gelten für die zu erbringenden Leistungen immer die Mindestsätze. Der Architekt darf den Höchstsatz der HOAI nur bei einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bauherren oder bei einer außergewöhnlichen Leistung überschreiten.

 

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