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Immobilienlexikon - Hauswart
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Hauswart
Der Hauswart ist schlicht und einfach eine andere
Bezeichnung für den Hausmeister. Wie der Hausmeister auch,
ist der Hauswart für die Sauberkeit und die Ordnung eines
Gebäudes zuständig. Beauftragt wird der Hauswart durch den
jeweiligen Hauseigentümer. Der Beruf des Hauswarts ist kein
anerkannter Ausbildungsberuf, sodass sich im Grunde genommen
jeder auf eine solche Stelle bewerben kann. Bevorzugt
eingesetzt werden für diesen Arbeitsplatz jedoch nur
Personen, die mindesten eine Ausbildung in einem
handwerklichen Beruf nachweisen können. |
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Vor allem Personen mit einer Ausbildung in verschiedenen
handwerklichen Berufen werden hier eingesetzt. Begründet ist
dies in der Vielseitigkeit der Aufgaben des Hauswarts. Die
Aufgaben sind sehr umfangreich und erfordern nicht selten
ein handwerkliches Geschick und technisches Verständnis.
Typische Aufgaben, die ein Hauswart zu erledigen hat, ist
das Austauschen von defekten Glühbirnen, die Flurreinigung
sowie die Pflege der Außenanlagen. Daneben kann ein Hauswart
aber auch mit den Formalitäten einer Wohnungsübergabe
betraut werden. An dieser Stelle muss er dann die
erforderlichen Übergabeprotokolle erstellen. Daneben greift
der Hauswart bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei
Nachbarschaftsstreitereien ein und soll hier die Ruhe und
Ordnung wieder herstellen. Liegen in der Wohnanlage
dauerhafte Streitereien und Verstöße vor, dann muss der
Hauswart den Eigentümer darüber informieren. Seine Weisungen
erhält der Hauswart direkt vom Eigentümer, sofern keine
Hausverwaltung zwischengeschaltet ist. |
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