Immobilienlexikon - Hauswart

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Hauswart
Der Hauswart ist schlicht und einfach eine andere Bezeichnung für den Hausmeister. Wie der Hausmeister auch, ist der Hauswart für die Sauberkeit und die Ordnung eines Gebäudes zuständig. Beauftragt wird der Hauswart durch den jeweiligen Hauseigentümer. Der Beruf des Hauswarts ist kein anerkannter Ausbildungsberuf, sodass sich im Grunde genommen jeder auf eine solche Stelle bewerben kann. Bevorzugt eingesetzt werden für diesen Arbeitsplatz jedoch nur Personen, die mindesten eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf nachweisen können.

 

 

Vor allem Personen mit einer Ausbildung in verschiedenen handwerklichen Berufen werden hier eingesetzt. Begründet ist dies in der Vielseitigkeit der Aufgaben des Hauswarts. Die Aufgaben sind sehr umfangreich und erfordern nicht selten ein handwerkliches Geschick und technisches Verständnis. Typische Aufgaben, die ein Hauswart zu erledigen hat, ist das Austauschen von defekten Glühbirnen, die Flurreinigung sowie die Pflege der Außenanlagen. Daneben kann ein Hauswart aber auch mit den Formalitäten einer Wohnungsübergabe betraut werden. An dieser Stelle muss er dann die erforderlichen Übergabeprotokolle erstellen. Daneben greift der Hauswart bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei Nachbarschaftsstreitereien ein und soll hier die Ruhe und Ordnung wieder herstellen. Liegen in der Wohnanlage dauerhafte Streitereien und Verstöße vor, dann muss der Hauswart den Eigentümer darüber informieren. Seine Weisungen erhält der Hauswart direkt vom Eigentümer, sofern keine Hausverwaltung zwischengeschaltet ist.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon H  »  Hauswart