Immobilienlexikon - Haus schlüsselfertig

 
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Haus schlüsselfertig
Den Begriff „schlüsselfertig“ benutzt man, um den fertigen Zustand eines Bauvorhabens zu beschreiben. Schlüsselfertig bedeutet, dass alle vertraglich festgelegten Leistungen ausgeführt wurden und der Schlüssel übergeben werden kann. Oftmals findet man den Begriff „schlüsselfertig“ im Bezug auf den Fertighausbau. Daneben wird er auch oftmals beim Bauen mit Bauträgern verwendet. Dabei wird meist durch einen Vertrag ein Festpreis für alle Bauleistungen festgelegt. Der Auftragnehmer ist in der Regel mit dem Vertrag verpflichtet, das Gebäude vertrags- und termingerecht zu errichten.

 

 

Dabei ist es jedoch fraglich, wann man ein Haus als schlüsselfertig bezeichnen kann. Eine gesetzliche Vorschrift gibt es hierüber nämlich nicht. Bei einigen Anbietern ist ein Haus schlüsselfertig, wenn sämtliche Arbeiten erledigt wurden und der Bauherr praktisch nur noch einziehen muss. Damit fällt dann auch die Einbringung von Wand- und Bodenbelägen unter die Leistungen, die der Bauunternehmer erbringen muss, bevor das Haus als schlüsselfertig gilt. Bei wieder anderen Anbietern muss er Bauherr diese Leistungen noch selbst erbringen und sie bezeichnen trotzdem den Bau als schlüsselfertig. Damit es hier nicht zu Streitigkeiten kommen kann, sollte der Bauherr die Bau- und Leistungsbeschreibung genau studieren und dann erst seine Unterschrift leisten. Durch die Bau- und Leistungsbeschreibung bekommt der Bauherr einen genauen Überblick darüber, welche Leistungen im Preis enthalten sind.

 

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