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Immobilienlexikon - Haus schlüsselfertig
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Haus schlüsselfertig
Den Begriff „schlüsselfertig“ benutzt man, um den fertigen
Zustand eines Bauvorhabens zu beschreiben. Schlüsselfertig
bedeutet, dass alle vertraglich festgelegten Leistungen
ausgeführt wurden und der Schlüssel übergeben werden kann.
Oftmals findet man den Begriff „schlüsselfertig“ im Bezug
auf den Fertighausbau. Daneben wird er auch oftmals beim
Bauen mit Bauträgern verwendet. Dabei wird meist durch einen
Vertrag ein Festpreis für alle Bauleistungen festgelegt. Der
Auftragnehmer ist in der Regel mit dem Vertrag verpflichtet,
das Gebäude vertrags- und termingerecht zu errichten. |
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Dabei ist es jedoch fraglich, wann man ein Haus als
schlüsselfertig bezeichnen kann. Eine gesetzliche Vorschrift
gibt es hierüber nämlich nicht. Bei einigen Anbietern ist
ein Haus schlüsselfertig, wenn sämtliche Arbeiten erledigt
wurden und der Bauherr praktisch nur noch einziehen muss.
Damit fällt dann auch die Einbringung von Wand- und
Bodenbelägen unter die Leistungen, die der Bauunternehmer
erbringen muss, bevor das Haus als schlüsselfertig gilt. Bei
wieder anderen Anbietern muss er Bauherr diese Leistungen
noch selbst erbringen und sie bezeichnen trotzdem den Bau
als schlüsselfertig. Damit es hier nicht zu Streitigkeiten
kommen kann, sollte der Bauherr die Bau- und
Leistungsbeschreibung genau studieren und dann erst seine
Unterschrift leisten. Durch die Bau- und
Leistungsbeschreibung bekommt der Bauherr einen genauen
Überblick darüber, welche Leistungen im Preis enthalten
sind. |
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