Immobilienlexikon Grundmiete
 
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Grundmiete
Der Begriff „Grundmiete“ ist nicht so gängig, denn viel häufiger wird die Bezeichnung „Kaltmiete“ verwendet. In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass nicht alle Menschen das selbe unter diesem Begriff verstehen. Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass es sich bei der Grundmiete nur um den eigentlichen Mietzins für eine Immobilie handelt. Alle Nebenkosten und damit auch die Betriebskosten bleiben unberücksichtigt.

 

 

 

Die Betrieb- und Nebenkosten können als Pauschalforderung oder aber auch mittels des Umlageverfahrens auf die Grundmiete angerechnet werden. In diesem Zusammenhang ist dann von der „Warmmiete“ die Rede. Man muss jedoch grundsätzlich genau zwischen der Grundmiete und der Festmiete unterscheiden. Die Festmiete enthält im Vergleich zur Grundmiete bereits alle anfallenden Betriebskosten. Der Mieter hat nämlich nicht nur die Grundmiete, sondern auch die Betriebskosten und eine ganze Reihe weiterer Nebenkosten zu tragen. Damit der Vermieter rechtlich abgesichert ist, sollte er im Mietvertrag detailliert festhalten, welche Kosten der Mieter genau zu tragen hat und vor allem in welcher Höhe. Wenn im Mietvertrag keine eindeutigen Regelungen vorhanden sind, können sie unter Umständen rechtlich unwirksam sein.

 

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