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Grundmiete
Der Begriff „Grundmiete“ ist nicht so gängig, denn viel
häufiger wird die Bezeichnung „Kaltmiete“ verwendet. In der
Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass nicht alle
Menschen das selbe unter diesem Begriff verstehen.
Grundsätzlich gilt festzuhalten, dass es sich bei der
Grundmiete nur um den eigentlichen Mietzins für eine
Immobilie handelt. Alle Nebenkosten und damit auch die
Betriebskosten bleiben unberücksichtigt. |
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Die Betrieb- und Nebenkosten können als Pauschalforderung
oder aber auch mittels des Umlageverfahrens auf die
Grundmiete angerechnet werden. In diesem Zusammenhang ist
dann von der „Warmmiete“ die Rede. Man muss jedoch
grundsätzlich genau zwischen der Grundmiete und der
Festmiete unterscheiden. Die Festmiete enthält im Vergleich
zur Grundmiete bereits alle anfallenden Betriebskosten. Der
Mieter hat nämlich nicht nur die Grundmiete, sondern auch
die Betriebskosten und eine ganze Reihe weiterer Nebenkosten
zu tragen. Damit der Vermieter rechtlich abgesichert ist,
sollte er im Mietvertrag detailliert festhalten, welche
Kosten der Mieter genau zu tragen hat und vor allem in
welcher Höhe. Wenn im Mietvertrag keine eindeutigen
Regelungen vorhanden sind, können sie unter Umständen
rechtlich unwirksam sein. |
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