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Grundförderung
Im Rahmen der Eigenheimzulage, die zum 1. Januar 2006
abgeschafft wurde, sprach man von der Grundförderung. Damals
wurde die Eigenheimzulage in zwei verschiedene Bereiche
aufgeteilt: in die Grundförderung und in eine eventuelle
gezahlte Kinderzulage. Die Höhe der Grundförderung betrug
ein Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten.
Jedoch gab es hierbei eine Höchstförderung, die sich auf
1.250 Euro pro Jahr belief. Die Eigenheimzulage wurde für
einen Zeitraum von acht Jahren gezahlt. Eine Verlängerung
der Förderung war nicht möglich. |
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Neben der Grundförderung konnten die Anspruchsberechtigten
für jedes Kinder, welches mit im Haushalt lebte, eine
Kinderzulage beantragen. Die Kinderzulage wurde ebenfalls
für höchstens acht Jahre gezahlt und beliebt sich auf eine
Höhe von 800 Euro pro Jahr. Um die Kinderzulage gewährt zu
bekommen, mussten die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld
oder einen Kinderfreibetrag haben. Hintergrund der
Eigenheimzulage und damit der Grundförderung und
Kinderzulage war es, vor allem kinderreichen Familien die
Finanzierung des Eigenheims zu erleichtern. Auch wenn die
Eigenheimzulage abgeschafft wurde, werden die bestehenden
Förderungen weiter gezahlt, bis der Förderzeitraum
abgelaufen ist. Eine neue Beantragung der Eigenheimzulage
ist jedoch nicht mehr möglich.
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