Immobilienlexikon Grundförderung
 
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Grundförderung
Im Rahmen der Eigenheimzulage, die zum 1. Januar 2006 abgeschafft wurde, sprach man von der Grundförderung. Damals wurde die Eigenheimzulage in zwei verschiedene Bereiche aufgeteilt: in die Grundförderung und in eine eventuelle gezahlte Kinderzulage. Die Höhe der Grundförderung betrug ein Prozent der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten. Jedoch gab es hierbei eine Höchstförderung, die sich auf 1.250 Euro pro Jahr belief. Die Eigenheimzulage wurde für einen Zeitraum von acht Jahren gezahlt. Eine Verlängerung der Förderung war nicht möglich.

 

 

 

Neben der Grundförderung konnten die Anspruchsberechtigten für jedes Kinder, welches mit im Haushalt lebte, eine Kinderzulage beantragen. Die Kinderzulage wurde ebenfalls für höchstens acht Jahre gezahlt und beliebt sich auf eine Höhe von 800 Euro pro Jahr. Um die Kinderzulage gewährt zu bekommen, mussten die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Hintergrund der Eigenheimzulage und damit der Grundförderung und Kinderzulage war es, vor allem kinderreichen Familien die Finanzierung des Eigenheims zu erleichtern. Auch wenn die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, werden die bestehenden Förderungen weiter gezahlt, bis der Förderzeitraum abgelaufen ist. Eine neue Beantragung der Eigenheimzulage ist jedoch nicht mehr möglich.

 

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