Immobilienlexikon Gläubiger
 
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Gläubiger
Der Begriff Gläubiger stammt ursprünglich vom italienischen Wort „credere“ ab, was so viel wie „glauben“ heißt. Einfach kann man sich daher merken, dass der Gläubiger glaubt, dass er sein Geld einmal zurück bekommt. Anwendung findet das Wort Gläubiger vor allem im Zusammenhang mit dem Schuldrecht. Während der Schuldner einem anderen eine bestimmte Leistung schuldet, wird der, der die Leistung bekommt als Gläubiger bezeichnet.

 

 

 

Ein Schuldner und ein Gläubiger gehen untereinander eine Rechtsbeziehung ein. Diese bezeichnet man als Schuldverhältnis. Ein Schuldverhältnis entsteht nicht immer nur bei Krediten oder Darlehen, wie es beispielsweise bei einer Baufinanzierung der Fall ist. Ein Schuldverhältnis kann such auch aus anderen Rechtsbeziehungen ergeben. Ein Schuldner kann zudem entweder einen oder auch mehrere verschiedene Gläubiger haben. Dreht es sich um eine Zwangsvollstreckung, dann bezeichnet man denjenigen als Gläubiger, der den Titel vollstreckt. Wenn an dieser Stelle mehrere Gläubiger vorhanden sind und der Schuldner leitet das Insolvenzverfahren ein, dann treffen alle Gläubiger gemeinsam im Rahmen einer Versammlung die wesentlichen Entscheidungen, die sich auf das Insolvenzverfahren beziehen.

 

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