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Gläubiger
Der Begriff Gläubiger stammt ursprünglich vom italienischen
Wort „credere“ ab, was so viel wie „glauben“ heißt. Einfach
kann man sich daher merken, dass der Gläubiger glaubt, dass
er sein Geld einmal zurück bekommt. Anwendung findet das
Wort Gläubiger vor allem im Zusammenhang mit dem
Schuldrecht. Während der Schuldner einem anderen eine
bestimmte Leistung schuldet, wird der, der die Leistung
bekommt als Gläubiger bezeichnet. |
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Ein Schuldner und ein Gläubiger gehen untereinander eine
Rechtsbeziehung ein. Diese bezeichnet man als
Schuldverhältnis. Ein Schuldverhältnis entsteht nicht immer
nur bei Krediten oder Darlehen, wie es beispielsweise bei
einer Baufinanzierung der Fall ist. Ein Schuldverhältnis
kann such auch aus anderen Rechtsbeziehungen ergeben. Ein
Schuldner kann zudem entweder einen oder auch mehrere
verschiedene Gläubiger haben. Dreht es sich um eine
Zwangsvollstreckung, dann bezeichnet man denjenigen als
Gläubiger, der den Titel vollstreckt. Wenn an dieser Stelle
mehrere Gläubiger vorhanden sind und der Schuldner leitet
das Insolvenzverfahren ein, dann treffen alle Gläubiger
gemeinsam im Rahmen einer Versammlung die wesentlichen
Entscheidungen, die sich auf das Insolvenzverfahren
beziehen.
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