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Gesamtschuldner
Der Gesamtschuldner muss nicht immer grundsätzlich nur eine
Person sein, denn hierunter versteht man alle Personen, die
Darlehensnehmer sind. Somit sind beispielsweise bei einer
privaten Baufinanzierung in der Regel die Ehegatten
Darlehensnehmer und damit sind auch beide die
Gesamtschuldner.
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Durch dieses Vorgehen wird dem Darlehensgeber eine höhere
Sicherheit gegeben, denn er kann sich mit seiner Forderung dann
an zwei verschiedene Personen richten. Beide Personen sind
nämlich unabhängig voneinander verpflichtet, die Forderung der
Bank zu erfüllen. Das jeweilige Kreditinstitut kann dabei frei
entscheiden, ob es den einen oder den anderen Gesamtschuldner in
Anspruch nehmen möchte. In der Praxis richtet das Kreditinstitut
die Forderung dann an den zahlungskräftigeren der beiden
Darlehensnehmer. Das Kreditinstitut kann eine Leistung jedoch
grundsätzlich nur einmalig verlangen und das auch nicht von
mehreren Gesamtschuldnern gleichzeitig. Wichtig ist es, den
Gesamtschuldner nicht mit einem Bürgen zu verwechseln. Ein Bürge
kann immer erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der
Darlehensnehmer zahlungsunfähig ist. |
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