Immobilienlexikon Gesamtschuldner
 
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Gesamtschuldner
Der Gesamtschuldner muss nicht immer grundsätzlich nur eine Person sein, denn hierunter versteht man alle Personen, die Darlehensnehmer sind. Somit sind beispielsweise bei einer privaten Baufinanzierung in der Regel die Ehegatten Darlehensnehmer und damit sind auch beide die Gesamtschuldner.
 

 

 

Durch dieses Vorgehen wird dem Darlehensgeber eine höhere Sicherheit gegeben, denn er kann sich mit seiner Forderung dann an zwei verschiedene Personen richten. Beide Personen sind nämlich unabhängig voneinander verpflichtet, die Forderung der Bank zu erfüllen. Das jeweilige Kreditinstitut kann dabei frei entscheiden, ob es den einen oder den anderen Gesamtschuldner in Anspruch nehmen möchte. In der Praxis richtet das Kreditinstitut die Forderung dann an den zahlungskräftigeren der beiden Darlehensnehmer. Das Kreditinstitut kann eine Leistung jedoch grundsätzlich nur einmalig verlangen und das auch nicht von mehreren Gesamtschuldnern gleichzeitig. Wichtig ist es, den Gesamtschuldner nicht mit einem Bürgen zu verwechseln. Ein Bürge kann immer erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Darlehensnehmer zahlungsunfähig ist.

 

 

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