Immobilienlexikon Gemeindebedarfsflächen
 
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Gemeindebedarfsflächen
Eine Gemeindebedarfsfläche geht aus dem amtlichen Bebauungsplanen hervor. Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die für den Gemeinbedarf vorgesehen ist. Aus diesem Grunde ist auf dieser Fläche auch nur eine bauliche Nutzung seitens der Gemeinde möglich. Es gibt viele verschiedene Bauwerke, die zum Gemeinbedarf gezählt werden. Unter anderem gehören dazu Schulen, Kindergärten, Sportplätze sowie Kirchen. Bevor man als Privatperson ein Grundstück kauft, sollte man sich den Bebauungsplan näher anschauen.

 

 

 

Hier gilt es zu ermitteln, ob sich in der Nähe des Kaufgrundstückes eine solche Gemeindebedarfsfläche befindet. Man kann dann auch bei der Gemeinde nachfragen, welcher Gemeinbedarf auf dieser Fläche geplant ist. Soll hier beispielsweise ein Kindergarten oder eine Schule entstehen, ist mit einer hohen Lärmbelästigung zu rechnen. Wer jedoch selbst Kinder hat, den wird es sicherlich nicht stören. Auch wenn auf der Gemeindebedarfsfläche der Bau von einem Krankenhaus geplant ist, muss man sich als zukünftiger Nachbar darüber im Klaren sein, dass es auch hier zu einer Lärmbelästigung und auch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommen kann. Erschließungsanlagen gehören im übrigen nicht zu den Gemeindebedarfsflächen.

 

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