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Gemeindebedarfsflächen
Eine Gemeindebedarfsfläche geht aus dem amtlichen
Bebauungsplanen hervor. Es handelt sich hierbei um eine
Fläche, die für den Gemeinbedarf vorgesehen ist. Aus diesem
Grunde ist auf dieser Fläche auch nur eine bauliche Nutzung
seitens der Gemeinde möglich. Es gibt viele verschiedene
Bauwerke, die zum Gemeinbedarf gezählt werden. Unter anderem
gehören dazu Schulen, Kindergärten, Sportplätze sowie
Kirchen. Bevor man als Privatperson ein Grundstück kauft,
sollte man sich den Bebauungsplan näher anschauen. |
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Hier gilt es zu ermitteln, ob sich in der Nähe des
Kaufgrundstückes eine solche Gemeindebedarfsfläche befindet.
Man kann dann auch bei der Gemeinde nachfragen, welcher
Gemeinbedarf auf dieser Fläche geplant ist. Soll hier
beispielsweise ein Kindergarten oder eine Schule entstehen,
ist mit einer hohen Lärmbelästigung zu rechnen. Wer jedoch
selbst Kinder hat, den wird es sicherlich nicht stören. Auch
wenn auf der Gemeindebedarfsfläche der Bau von einem
Krankenhaus geplant ist, muss man sich als zukünftiger
Nachbar darüber im Klaren sein, dass es auch hier zu einer
Lärmbelästigung und auch zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen
kommen kann. Erschließungsanlagen gehören im übrigen nicht
zu den Gemeindebedarfsflächen.
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