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Immobilienlexikon Gefahrenübergang |
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Gefahrenübergang
Beim Gefahrenübergang handelt es sich um einen bestimmten
Zeitpunkt bei jedem Kauf. Hier ist der Gefahrenübergang in
der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufe den
Kaufgegenstand an den Käufer übergibt. Bezieht man dies auf
den Hausbau, dann ist der Gefahrenübergang der Zeitpunkt, an
dem die Bauabnahme statt findet. Zu verstehen ist unter dem
Gefahrenübergang, dass von nun an der Käufer für den
Kaufgegenstand verantwortlich ist. Bis zur Bauabnahme ist
der jeweilige Bauunternehmer, Architekt oder Bauträger für
die Immobilie verantwortlich. Dies bedeutet, dass er für
alle Mängel, die in dieser Zeit entstehen, verantwortlich
ist. Denn er haftet für den „Schutz“ seiner Leistungen. |
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Es wird zum Beispiel ein Fenster geliefert und montiert. Zu
einem späteren Zeitpunkt wird festgestellt, dass sich am
Fensterprofil und auf der Scheibe Kratzer befinden. Der
jeweilige Bauunternehmen muss vor der Bauabnahme für den
Schaden aufkommen, d.h. er muss das Fenster ersetzen. Ist
die Bauabnahme erfolgt und es gelangen Kratzer auf die
Scheibe, dann ist der Bauherr selbst für die Fenster
verantwortlich und muss die Kosten für eine Ausbesserung
selbst vornehmen. Nach der Bauabnahme liegt die Gefahr also
beim Bauherren. Durch dieses Beispiel wird deutlich, dass
die Bauabnahme für den Bauherren sehr wichtig ist und er
hierbei penibel auf alle etwaigen Mängel zu achten und diese
zu protokollieren hat.
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Gefahrenübergang |
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