Immobilienlexikon Gefahrenübergang
 
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Gefahrenübergang
Beim Gefahrenübergang handelt es sich um einen bestimmten Zeitpunkt bei jedem Kauf. Hier ist der Gefahrenübergang in der Regel der Zeitpunkt, an dem der Verkäufe den Kaufgegenstand an den Käufer übergibt. Bezieht man dies auf den Hausbau, dann ist der Gefahrenübergang der Zeitpunkt, an dem die Bauabnahme statt findet. Zu verstehen ist unter dem Gefahrenübergang, dass von nun an der Käufer für den Kaufgegenstand verantwortlich ist. Bis zur Bauabnahme ist der jeweilige Bauunternehmer, Architekt oder Bauträger für die Immobilie verantwortlich. Dies bedeutet, dass er für alle Mängel, die in dieser Zeit entstehen, verantwortlich ist. Denn er haftet für den „Schutz“ seiner Leistungen.

 

 

 

Es wird zum Beispiel ein Fenster geliefert und montiert. Zu einem späteren Zeitpunkt wird festgestellt, dass sich am Fensterprofil und auf der Scheibe Kratzer befinden. Der jeweilige Bauunternehmen muss vor der Bauabnahme für den Schaden aufkommen, d.h. er muss das Fenster ersetzen. Ist die Bauabnahme erfolgt und es gelangen Kratzer auf die Scheibe, dann ist der Bauherr selbst für die Fenster verantwortlich und muss die Kosten für eine Ausbesserung selbst vornehmen. Nach der Bauabnahme liegt die Gefahr also beim Bauherren. Durch dieses Beispiel wird deutlich, dass die Bauabnahme für den Bauherren sehr wichtig ist und er hierbei penibel auf alle etwaigen Mängel zu achten und diese zu protokollieren hat.

 

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