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Gebäudebaujahrsklasse
Die Gebäudebaujahrsklasse ist vor allem für die
Wertermittlung eines bestehenden Gebäudes von Bedeutung.
Hierfür hat das Bundesministerium für Raumordnung und
Bauwesen Normalherstellungskosten erlassen, die in den
Baujahrsklassen definiert sind. Die Angabe erfolgt dabei
innerhalb einer bestimmten Preisspanne im Rahmen der
Normalherstellungskosten. Es gibt zwei unterschiedliche
Möglichkeiten, die Einordnung eines Gebäudes in die
Gebäudebaujahrsklassen vorzunehmen. |
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Das Gebäude kann zum einen nach seinem fiktiven Baujahr in
die Gebäudebaujahrsklasse eingeordnet werden. Daneben kann
man eine Einteilung in die Gebäudebaujahrsklasse auch nach
dem tatsächlichen Baujahr des Gebäudes vornehmen. Welche
Einordnung für das jeweilige Gebäude dabei in Frage kommt,
ist vom Modernisierungs- und Unterhaltszustand abhängig.
Handelt es sich um ein Gebäude das saniert und modernisiert
wurde, erfolgt die Einordnung in der Regel nach dem fiktiven
Baujahr.
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Gebäudebaujahrsklasse |
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