Immobilienlexikon Garantiezeit
 
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Garantiezeit
Die Garantiezeit beschreibt eine Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich des Baus kann der Bauherr in dieser Zeit Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger oder dem Bauunternehmer geltend machen. Die Gewährleistungsanspruch ergeben sich hierbei aus eventuellen Baumängeln. Je nachdem was im Vertrag steht, kann die Garantiezeit variieren. Geregelt wird die Garantiezeit zum einen im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Nach dem Gesetz beträgt sie fünf Jahre.

 

 

 

Zum anderen kann die Basis für die Garantiezeit aber auch der Vertrag nach der Verdingungsverordnung für Bauleistungen, kurz VOB, hervorgehen. Aus der VOB ergibt sich dann eine Garantiezeit von nur zwei Jahren. Die Garantiezeit beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Leistungsabnahme von Bauwerken. Der Unternehmer muss innerhalb dieser Garantiezeit für etwaige Mängel haften und für seine Leistungen einstehen. Daher ist es für Bauherren sehr wichtig zu wissen, wann genau die Garantiezeit abläuft. Nur innerhalb der Garantiezeit muss das Bauunternehmen für alle Gewährleistungsansprüche gerade stehen. Nach der Garantiezeit besteht für das Bauunternehmen keine Verpflichtung mehr, Gewährleistungsansprüche entgegen zu nehmen.

 

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