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Garantiezeit
Die Garantiezeit beschreibt eine Verjährungsfrist von
Gewährleistungsansprüchen. Im Bereich des Baus kann der
Bauherr in dieser Zeit Gewährleistungsansprüche gegenüber
dem Bauträger oder dem Bauunternehmer geltend machen. Die
Gewährleistungsanspruch ergeben sich hierbei aus eventuellen
Baumängeln. Je nachdem was im Vertrag steht, kann die
Garantiezeit variieren. Geregelt wird die Garantiezeit zum
einen im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Nach dem Gesetz
beträgt sie fünf Jahre. |
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Zum anderen kann die Basis für die Garantiezeit aber auch
der Vertrag nach der Verdingungsverordnung für
Bauleistungen, kurz VOB, hervorgehen. Aus der VOB ergibt
sich dann eine Garantiezeit von nur zwei Jahren. Die
Garantiezeit beginnt grundsätzlich mit dem Tag der
Leistungsabnahme von Bauwerken. Der Unternehmer muss
innerhalb dieser Garantiezeit für etwaige Mängel haften und
für seine Leistungen einstehen. Daher ist es für Bauherren
sehr wichtig zu wissen, wann genau die Garantiezeit abläuft.
Nur innerhalb der Garantiezeit muss das Bauunternehmen für
alle Gewährleistungsansprüche gerade stehen. Nach der
Garantiezeit besteht für das Bauunternehmen keine
Verpflichtung mehr, Gewährleistungsansprüche entgegen zu
nehmen.
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