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Immobilienlexikon - Freilegung
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Freilegung
Im Zuge einer Renovierung oder Sanierung von einem Altbau
ist häufig von der „Freilegung“ die Rede. Gemeint sind damit
bestimmte Bauteile, die verwendet wurden und in diesem
Schritt freigelegt, also sichtbar werden. In der Regel
handelt es sich bei der Freilegung um ein sehr umfangreiches
Bauvorhaben. In der Praxis ist das Ergebnis der Freilegung
dann meist sehr beeindruckend, denn so kommen beispielsweise
bei früheren Fachwerkhäusern, die alten Fachwerke wieder ans
Tageslicht. Auch wenn Deckenbalken wieder sichtbar gemacht
wurden, ist von einer Freilegung die Rede. |
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In den meisten Fällen erfolgt eine Freilegung aus
Verschönerungsgründen. In heutigen Neubauten findet man zwar
auch sichtbare Deckenkonstruktionen, die jedoch nicht extra
freigelegt wurden. Hierbei hat man bereits beim Bau darauf
geachtet, dass die Deckenbalken sichtbar bleiben. Es hat
sich in den letzten Jahren ein Trend entwickelt, sodass
immer häufiger bestimmte Bauteile sichtbar gemacht werden.
Bei einem Altbau hingegen kann eine Freilegung auch zwingend
erforderlich sein, was bei sehr alten Fachwerkhäusern oft
der Fall ist. Nur durch die Freilegung des Fachwerks kann in
vielen Fällen die erforderliche Sanierung des Gebäudes
vorgenommen werden. In diesem Fall ist eine Freilegung immer
mit sehr hohen Kosten verbunden. |
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