Immobilienlexikon - Freilegung

 
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Freilegung
Im Zuge einer Renovierung oder Sanierung von einem Altbau ist häufig von der „Freilegung“ die Rede. Gemeint sind damit bestimmte Bauteile, die verwendet wurden und in diesem Schritt freigelegt, also sichtbar werden. In der Regel handelt es sich bei der Freilegung um ein sehr umfangreiches Bauvorhaben. In der Praxis ist das Ergebnis der Freilegung dann meist sehr beeindruckend, denn so kommen beispielsweise bei früheren Fachwerkhäusern, die alten Fachwerke wieder ans Tageslicht. Auch wenn Deckenbalken wieder sichtbar gemacht wurden, ist von einer Freilegung die Rede.

 

 

In den meisten Fällen erfolgt eine Freilegung aus Verschönerungsgründen. In heutigen Neubauten findet man zwar auch sichtbare Deckenkonstruktionen, die jedoch nicht extra freigelegt wurden. Hierbei hat man bereits beim Bau darauf geachtet, dass die Deckenbalken sichtbar bleiben. Es hat sich in den letzten Jahren ein Trend entwickelt, sodass immer häufiger bestimmte Bauteile sichtbar gemacht werden. Bei einem Altbau hingegen kann eine Freilegung auch zwingend erforderlich sein, was bei sehr alten Fachwerkhäusern oft der Fall ist. Nur durch die Freilegung des Fachwerks kann in vielen Fällen die erforderliche Sanierung des Gebäudes vorgenommen werden. In diesem Fall ist eine Freilegung immer mit sehr hohen Kosten verbunden.

 

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