Immobilienlexikon - Flurbereinigung

 
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Flurbereinigung
Der Begriff Flurbereinigung wird oftmals auch als „Flurneuordnung“ bezeichnet und ist ein Bodenordnungsverfahren, dass durch das Gesetz zur Flurbereinigung geregelt wird. Die Flurbereinigung dient in erster Linie einer Neuordnung von forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Jedoch gibt es auch für Baugebiete ein entsprechendes Verfahren. Dieses wird allerdings „Umlegung“ genannt. Bei einer solchen Umstrukturierung werden bislang auf mehrere verschiedene und kleine Flächen verstreute Grundbesitze zusammengefasst. So ergibt sich eine große Fläche, die dann auch effektiv genutzt werden kann. Bei einer Flurbereinigung wird zudem darauf geachtet, dass z.B. Straßen und Wege eingerichtet werden können.

 

 

In der Regel wird eine Flurbereinigung vorgenommen, damit ländliche Grundbesitze neu geordnet werden können. Des Weiteren dient die Flurbereinigung der Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. In den letzten Jahren haben sich jedoch für die Flurbereinigung auch noch andere Ziele ergeben. So dient sie heute auch für die Planung des Baus von verschiedenen Infrastrukturanlagen sowie zur Durchführung von Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen.

 

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