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Immobilienlexikon - Festdarlehen
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Festdarlehen |
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Festdarlehen
sind eine besondere Art der Darlehen, denn sie sind über den
gesamten Laufzeitrahmen hinweg tilgungsfrei. Die
Darlehenssumme wird erst zum Laufzeitende zurückgezahlt. Da
dieses Darlehen über die gesamte Laufzeit hinweg
tilgungsfrei bleibt, wird häufig auch von einem endfälligen
Darlehen gesprochen. Beim Festdarlehen wird der Zinssatz für
eine ganz bestimmte Laufzeit festgeschrieben. In der Praxis
erfolgt zum Ende dieser sog. Zinsbindungsfrist die Tilgung.
Meist wird das Festdarlehen in Kombination mit einer
Kapitallebensversicherung, einer Rentenverscherung oder
einem Bausparvertrag aufgenommen. In der Laufzeit des
Festgelddarlehens werden vom Kreditnehmer an den Kreditgeber
nur die jeweils anfallenden Zinsen für das Darlehen gezahlt.
Die Tilgung entfällt während dieser Zeit. |
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Daneben muss
der Kreditnehmer aber die Beiträge zur parallel
abgeschlossenen Lebens- bzw. Rentenversicherung oder aber
auch die Sparbeiträge für das Bauspardarlehen bezahlen.
Werden dann die Versicherungen bzw. der Bausparvertrag
fällig, dann wird das Geld nicht an den Kreditnehmer
ausgezahlt, sondern fließt direkt zur Tilgung in das
Festdarlehen. Besonders interessant ist dabei die Einsparung
in eine Kapitallebensversicherung, denn hier erhält der
Darlehensnehmer oftmals noch eine zusätzliche Auszahlung,
die sich aufgrund der Gewinnbeteiligungen und Überschüssen
ergibt. |
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