Immobilienlexikon - Festdarlehen

 
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Festdarlehen

Festdarlehen sind eine besondere Art der Darlehen, denn sie sind über den gesamten Laufzeitrahmen hinweg tilgungsfrei. Die Darlehenssumme wird erst zum Laufzeitende zurückgezahlt. Da dieses Darlehen über die gesamte Laufzeit hinweg tilgungsfrei bleibt, wird häufig auch von einem endfälligen Darlehen gesprochen. Beim Festdarlehen wird der Zinssatz für eine ganz bestimmte Laufzeit festgeschrieben. In der Praxis erfolgt zum Ende dieser sog. Zinsbindungsfrist die Tilgung. Meist wird das Festdarlehen in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenverscherung oder einem Bausparvertrag aufgenommen. In der Laufzeit des Festgelddarlehens werden vom Kreditnehmer an den Kreditgeber nur die jeweils anfallenden Zinsen für das Darlehen gezahlt. Die Tilgung entfällt während dieser Zeit.

 

Daneben muss der Kreditnehmer aber die Beiträge zur parallel abgeschlossenen Lebens- bzw. Rentenversicherung oder aber auch die Sparbeiträge für das Bauspardarlehen bezahlen. Werden dann die Versicherungen bzw. der Bausparvertrag fällig, dann wird das Geld nicht an den Kreditnehmer ausgezahlt, sondern fließt direkt zur Tilgung in das Festdarlehen. Besonders interessant ist dabei die Einsparung in eine Kapitallebensversicherung, denn hier erhält der Darlehensnehmer oftmals noch eine zusätzliche Auszahlung, die sich aufgrund der Gewinnbeteiligungen und Überschüssen ergibt.

 

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