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Immobilienlexikon - Festbetragshypothek
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Festbetragshypothek
Der Begriff Festbetragshypothek ist in der Praxis eher als
Bankvorausdarlehen gebräuchlich. Das Besondere einer
Festbetragshypothek ist, dass hierbei während der Laufzeit
grundsätzlich nicht getilgt wird. Die Tilgung erfolgt am
Ende der Laufzeit und das in einer Summe. Verendung findet
die Festbetragshypothek häufig bei der Baufinanzierung.
Hierbei erfolgt dann jedoch gleichzeitig der Abschluss von
einem Bausparvertrag. Festbetragshypotheken sind in der
Regel langfristiges Darlehen, die durch eine Eintragung in
das Grundbuch abgesichert werden. |
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Über die Laufzeit hinweg zahlt der Darlehensnehmern
lediglich die anfallenden Zinsen. Hinzu kommen dann
allerdings noch die Beiträge bzw. die Spareinzahlungen in
das Bauspardarlehen. Wie hoch diese Sparraten ausfallen, ist
in erster Linie von der Laufzeit des Bausparvertrages und
von der jeweils vertraglich vereinbarten Bausparsumme
anhängig. Wird der Bausparvertrag dann fällig, so wird die
bestehende Festbetragshypothek in einer Summe aus dem
Bausparvertrag getilgt. Dem Bausparer stehen unter
bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen für den
Bausparvertrag zu. Diese kann er dann auch für die
Festbetragshypothek in Anspruch nehmen. Daneben werden in
der Praxis Festbetragshypotheken oftmals auch in Kombination
mit Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Investment- und
sonstigen Sparverträgen realisiert. |
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