Immobilienlexikon - Festbetragshypothek

 
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Festbetragshypothek
Der Begriff Festbetragshypothek ist in der Praxis eher als Bankvorausdarlehen gebräuchlich. Das Besondere einer Festbetragshypothek ist, dass hierbei während der Laufzeit grundsätzlich nicht getilgt wird. Die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit und das in einer Summe. Verendung findet die Festbetragshypothek häufig bei der Baufinanzierung. Hierbei erfolgt dann jedoch gleichzeitig der Abschluss von einem Bausparvertrag. Festbetragshypotheken sind in der Regel langfristiges Darlehen, die durch eine Eintragung in das Grundbuch abgesichert werden.

 

 

Über die Laufzeit hinweg zahlt der Darlehensnehmern lediglich die anfallenden Zinsen. Hinzu kommen dann allerdings noch die Beiträge bzw. die Spareinzahlungen in das Bauspardarlehen. Wie hoch diese Sparraten ausfallen, ist in erster Linie von der Laufzeit des Bausparvertrages und von der jeweils vertraglich vereinbarten Bausparsumme anhängig. Wird der Bausparvertrag dann fällig, so wird die bestehende Festbetragshypothek in einer Summe aus dem Bausparvertrag getilgt. Dem Bausparer stehen unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderungen für den Bausparvertrag zu. Diese kann er dann auch für die Festbetragshypothek in Anspruch nehmen. Daneben werden in der Praxis Festbetragshypotheken oftmals auch in Kombination mit Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Investment- und sonstigen Sparverträgen realisiert.

 

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