Immobilienlexikon - Fertigungslohn

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Fertigungslohn
Der Fertigungslohn ist ein Teil der Herstellungskosten und das nicht gerade in einem geringen Maße. Der Begriff „Fertigungslohn“ stammt ursprünglich aus der Kostenartenrechnung bzw. aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Hierunter zu verstehen sind alle Löhne, die als Einzelkosten einer bestimmten Dienstleistung oder einem bestimmten Werkstück zugerechnet werden können. Die Hilfslöhne hingegen werden in der Kosten- und Leistungsrechnung den Gemeinkosten zugerechnet. Von Fertigungslöhnen ist auch bei der Errichtung von Gebäuden die Rede. Auch hier sind unter diesem Begriff alle Löhne, die an die Arbeiter und Handwerker gezahlt werden, zu verstehen. Um die Ausgaben für die Fertigungslöhne zu minimieren, sollte in Bauheer möglichst viel durch Eigenleistung vornehmen.

 

 

Durch die Übernahme einiger Handwerksleistungen durch den Bauherrn selbst, lassen sich die Kosten erheblich reduzieren. Selbst wer nicht handwerklich versiert ist, kann hier deutliche Einsparungen vornehmen, denn diverse Malerarbeiten oder das Verlegen von Fußböden ist nicht schwer und kann auch vom Laien vorgenommen werden. Daneben kann man auch Freunde und Bekannte um Mithilfe bitten. Bekommen sie allerdings für ihre Unterstützung eine Entlohnung, dann werden diese Kosten ebenfalls zu den Fertigungslöhnen gerechnet. Wichtig ist in diesem Fall, dass die Freunde bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden, sonst liegt der Fall der Schwarzarbeit vor.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon F  »  Fertigungslohn