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Immobilienlexikon - Fertigungslohn
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Fertigungslohn
Der Fertigungslohn ist ein Teil der Herstellungskosten und
das nicht gerade in einem geringen Maße. Der Begriff
„Fertigungslohn“ stammt ursprünglich aus der
Kostenartenrechnung bzw. aus der Kosten- und
Leistungsrechnung. Hierunter zu verstehen sind alle Löhne,
die als Einzelkosten einer bestimmten Dienstleistung oder
einem bestimmten Werkstück zugerechnet werden können. Die
Hilfslöhne hingegen werden in der Kosten- und
Leistungsrechnung den Gemeinkosten zugerechnet. Von
Fertigungslöhnen ist auch bei der Errichtung von Gebäuden
die Rede. Auch hier sind unter diesem Begriff alle Löhne,
die an die Arbeiter und Handwerker gezahlt werden, zu
verstehen. Um die Ausgaben für die Fertigungslöhne zu
minimieren, sollte in Bauheer möglichst viel durch
Eigenleistung vornehmen. |
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Durch die Übernahme einiger Handwerksleistungen durch den
Bauherrn selbst, lassen sich die Kosten erheblich
reduzieren. Selbst wer nicht handwerklich versiert ist, kann
hier deutliche Einsparungen vornehmen, denn diverse
Malerarbeiten oder das Verlegen von Fußböden ist nicht
schwer und kann auch vom Laien vorgenommen werden. Daneben
kann man auch Freunde und Bekannte um Mithilfe bitten.
Bekommen sie allerdings für ihre Unterstützung eine
Entlohnung, dann werden diese Kosten ebenfalls zu den
Fertigungslöhnen gerechnet. Wichtig ist in diesem Fall, dass
die Freunde bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet
werden, sonst liegt der Fall der Schwarzarbeit vor. |
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