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Immobilienlexikon - Fertigstellungstermin
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Fertigstellungstermin
Der Fertigstellungstermin beschreibt den Zeitpunkt, zu dem
das jeweils zu errichtende Gebäude komplett fertig gestellt
ist. Wird ein Gebäude durch ein Bauunternehmen errichtet,
dann wird der Fertigstellungstermin in der Regel bereits bei
Vertragsabschluss genau definiert und wird dann auch
entsprechend in den Vertrag mit aufgenommen. Damit
verpflichtet sich das ausführende Bauunternehmen dazu, das
zu errichtende Gebäude bis spätestens zum
Fertigstellungstermin auch fertig zu stellen. Gleichzusetzen
ist der Fertigstellungstermin mit dem Zeitpunkt der
Bezugsfertigkeit des Gebäudes. |
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Kann das Bauunternehmen den voraussichtlichen
Fertigstellungstermin gemäß Vertrag nicht einhalten, dann
kann der Bauherr unter Berücksichtigung einer angemessenen
Frist, Schadensansprüche gegen das Bauunternehmen geltend
machen. Dies ist aber in der Praxis nicht immer ganz so
einfach durchzusetzen und ist meist auch mit sehr viel
Aufwand und vor allem Ärger verbunden. Damit dies nicht der
Fall ist, kann von vornherein im Vertrag eine Vertragsstrafe
vereinbart werden. Kann sich das Bauunternehmen dann nicht
an den vertraglich definierten Fertigstellungstermin halten,
so muss das Bauunternehmen die Zahlung der Vertragsstrafe
vornehmen. Im privaten Bereich sind solche Vertragsstrafen
jedoch eher die Ausnahme. Sie kommen vor allem bei
gewerblichen Bauten zum Zuge. |
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