Immobilienlexikon - Fertigstellungstermin

 
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Fertigstellungstermin
Der Fertigstellungstermin beschreibt den Zeitpunkt, zu dem das jeweils zu errichtende Gebäude komplett fertig gestellt ist. Wird ein Gebäude durch ein Bauunternehmen errichtet, dann wird der Fertigstellungstermin in der Regel bereits bei Vertragsabschluss genau definiert und wird dann auch entsprechend in den Vertrag mit aufgenommen. Damit verpflichtet sich das ausführende Bauunternehmen dazu, das zu errichtende Gebäude bis spätestens zum Fertigstellungstermin auch fertig zu stellen. Gleichzusetzen ist der Fertigstellungstermin mit dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit des Gebäudes.

 

 

Kann das Bauunternehmen den voraussichtlichen Fertigstellungstermin gemäß Vertrag nicht einhalten, dann kann der Bauherr unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist, Schadensansprüche gegen das Bauunternehmen geltend machen. Dies ist aber in der Praxis nicht immer ganz so einfach durchzusetzen und ist meist auch mit sehr viel Aufwand und vor allem Ärger verbunden. Damit dies nicht der Fall ist, kann von vornherein im Vertrag eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Kann sich das Bauunternehmen dann nicht an den vertraglich definierten Fertigstellungstermin halten, so muss das Bauunternehmen die Zahlung der Vertragsstrafe vornehmen. Im privaten Bereich sind solche Vertragsstrafen jedoch eher die Ausnahme. Sie kommen vor allem bei gewerblichen Bauten zum Zuge.

 

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