Immobilienlexikon - Fertigstellung

 
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Fertigstellung
Unter der Fertigstellung versteht man in der Bauwirtschaft die abnahmereife Vollendung der Bauleistung, die zuvor vertraglich festgelegt wurde. Zur Fertigstellung ist es nicht unbedingt erforderlich, dass das Bauunternehmen die Baustelle komplett räumt. Jedoch muss sich die Räumung direkt an die Vollendung der Bauausführung anschließen.

 

 

Des Weiteren muss die Räumung der Baustelle durch das Bauunternehmen zügig durchgeführt werden. Es gibt hierbei jedoch diverse Ausnahmen, die sich im Einzelfall ergeben können. Grundsätzlich aber muss die Bauleistung bis zum Ende der Ausführungsfristen erfolgt sein. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 5 VOB/B.

 
 
 

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